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D V/37 A Nr. 041 - Profektengerichtsurteil. Hans Bavier* als Rat und Profektenrichter zu Chur verurteilt den Färber Andres Graber und seine gesamte Nachbarschaft dazu, innert 14 Tagen die Reichsstrasse zwischen dem Mühlbach und St. Margrethen von Holzbauten, Schweineställen, Spänen und anderem zu räumen. Bei Wiederholung der Strassenbehinderungen droht eine Busse von 1 Pfund. Das Profektengericht stützt damit eine Klage der Stadt Chur, vertreten durch Peter Rutsch, die beanstandet, dass der Verkehr auf der Reichsstrasse stark behindert sei und deshalb der Weg über die Wiese des Bürgermeisters Ambrosi Marti genommen werde. Ausserdem sei es dem Bürgermeister auch nicht möglich, ohne Gefahr sein Land zu wässern. Die Kläger verweisen auf ein Mitte März 1562 ergangenes Urteil [siehe Nr.34], nach dem die Strasse frei bleiben muss und Zuwiderhandlungen mit 1 Pfund Busse bestraft werden. * (1537-1609). Hauptmann, Bürgermeister der Stadt Chur, Gesandte!, u.a. HBLS. ** Offizial des Bischofs v. Chur. Gesandter des Bischofs zum Papst 1580. HBLS. (06.07.1575)

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