Titel / Bezeichnung
Petrus Jacobi Mukanus, Richter des Oberengadins, und die Vögte des Hospitals von Chapella, nämlich Jacobus Riethi Planta und Florinus Petri Rascher von Zuoz, Anthonius Florii von S-chanf und Dury Grawan von Chamues-ch, nehmen Janetus Bastian von Suren bei Zuoz zum Pflegling (mongo) auf. Das Spital hat Janetus Bastian mit Nahrung, Kleidung und der nötigen Pflege zu versehen, wogegen dieser im Falle einer Erbschaft dem Hospital eine noch zu bestimmende Summe auszuhändigen hat. Fällt keine Erbschaft an, so hat der Pflegling Anrecht auf lebenslängliche unentgeltliche Aufnahme im Hospital.
Zeugen: Johannes Palongia von Zuoz, celerarius von Chapell, dessen Sohn Jodocus Ruffius und der Notar.