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AB IV 01/072.01-05 - Bundstag der Drei Bünde in Ilanz vom 15. September bis 8. Oktober 1711 (28.09.1711 - 30.09.1711)
Titel / Bezeichnung
Bundstag der Drei Bünde in Ilanz vom 15. September bis 8. Oktober 1711
Datum
28.09.1711 - 30.09.1711
Bemerkung zur Datierung
Kalender: neuer Stil
Verzeichnungsstufe
Einzelstück
Institution
Sprachen
Deutsch
Form und Inhalt
Tag 11: 17./28.9.
- Der nach Schaffhausen gesandte Bote bringt eine Empfangsbescheinigung zurück (156) [fortgesetzt in 072.02-01]
- Weisung an Commissari und Podestà von Piuro, keine "positivum actum" zugunsten der geistlichen Jurisdiktion über die Hospitäler ausüben zu lassen. Dies für den Fall, dass der Bischof von Como zur Visitation komme (159f.)
- Die Zeugenaussagen gegen Th. Massner teilt man dem englischen Sekretär F. Manning mit (157)
- Die Saläre für die Deputationen sind von der Session zu taxieren (158)
- Der regierende Landvogt von Maienfeld muss das Audienzgeld für seinen Bestellbrief bezahlen. (158f.) Die Landvogtei-Tarife sollen ins Urbar integriert werden (159)
- Die zur Erneuerung des herrschaftlichen Urbars ("Urbaristen") abgeordneten Deputierten werden entlöhnt (159f.)
- Auf Anstiftung des Geistlichen Francesco Paravicini von Ardenno wurde ein Totschlag begangen. Deswegen wird dem Bischof von Como geschrieben, dass er diesen aus dem geistlichen Stand entlasse, damit man gegen ihn prozessieren könne (170f.)
- Margreth Massner, geb. Pizzardi, bittet um Entfernung des an ihrem Haus angebrachten "s. v. secret". Die Zwangsvollstrecker bzw. "executoren" sollen darüber Untersuchungen einleiten (171ff.)
- Berichterstattung der zur Zollrechnung der Herren Aureggi verordneten Deputation. Die Aureggi dürfen ihre Beschwerden ausschreiben (173ff.) [fortgesetzt in 073.03]
- Bundsangehörige in Tirano wünschen eine Bestätigung des vom letzten Bundstag erlassenen Dekrets, das auch bekräftigt wird (176f.)
- Verbot der Schmalzausfuhr und der Flossfahrten wird erneuert, bis der Freihandel wieder eröffnet wird (177f.)
- Reduzierung der Wachposten an der Luziensteig (179)
Tag 12: 19./30.9.
- Mehrenklassifikation zum Erbschaftsstreit zwischen den Brüdern Salis und der Familie Menhardt, wobei einige Gerichtsgemeinden die Mehren erläutert oder "in voce" eingegeben haben: 31 Stimmen fordern ein unparteiisches Gericht. 3 Stimmen wollen den Streithandel dem Gotteshausbund überlassen. 11 Stimmen räumen den Parteien eine Frist zur Kompromissfindung ein, 3 Stimmen melden nichts, 6 Stimmen wollen am Kompromiss festhalten, 1 Stimme will sich mit dem Resultat der Mehren zufrieden geben (179f.)
- Beschluss: Sollte bis zum nächsten Januar-Kongress dieser Streit nicht beigelegt oder durch den Gotteshausbund entschieden sein, will man ein unparteiisches Gericht einsetzen (180ff.)
- Forts. von 071.05-03: Der Podestà von Morbegno soll das Wasser, das für die neue Wasserleitung in Piantedo gebraucht wird und auf dem Gebiet der Drei Bünde fliesst, abführen lassen (185f.)
- Die Verleihung des Bergregals (Eisen) an die Brüder Paravicini von Morbegno soll alle 20 Jahre erneuert werden. Dafür leisten die beiden Brüdern jährlich eine Abgabe. Der Podestà soll am nächsten Kongress über Form und Umfang dieser Abgabe orientieren (186f.)
- Als Belohnung zur Erläuterung der Grenzen am Comersee wird Dr. Peverello die Waffenlizenz erteilt (187f.)
- Wahl einer Deputation zur Prüfung der oben vorgeschlagenen Punkte (188f.)
- Forts. von 64.01-03: Auf Verlangen der Nachbarn von Mese wird das Dekret zur Schuldenabzahlung, erlassen am Bundstag 1707, moderiert (189)
- Forts.: Die in der Angelegenheit Andrea Florin verordnete Deputation wird bestätigt (189ff.)
- Brandsteuerbeiträge für die Nachbarn von Cavaglia und Disentis (192)
- Forts.: Bericht der Deputation zur Prüfung der von den "executoren" des Massnerschen Vermögens vorgeschlagenen Punkte (192ff.)
- Im Streit zwischen Hypolito Fondarino von Talamona und NN Ruffinone um einen Viehhandel soll der Landeshauptmann seine Erkenntnisse dem Januar-Kongress übermitteln (198ff.)
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/072.01-05
Bemerkungen
Seitennummerierung fehlerhaft: nach S. 159 folgt direkt S. 170
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/063d5682c8f7455cb252837eea4e5307
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Reproduktionsart
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Schutzfrist
0 Jahre (Frei zugänglich)
Schutzfrist Ende
02.10.1711
Nutzungsrechte
Gemeinfrei