Form und Inhalt
Tag 1: 26.8./6.9.
- Liste der anwesenden Häupter und Ratsboten (294ff.)
- Begrüssungen (301)
- Verifizierung der Instruktionen, wonach die drei Bundsschreiber zur Klassifizierung der Mehren beauftragt werden (301f.)
- Beschwörung der Landesreformen (302)
- Wahl eines Empfangskomitées für den französischen Botschafter D. Bernardoni (303)
Tag 2: 29.8./9.9.
- Die Instruktionen der verspätet eingetroffenen Ratsboten werden kontrolliert (304)
- Aufnahme der Mehren:
1) Das neue Gesetz, wonach keine Untertanen mehr als Bundsangehörige aufgenommen werden dürfen – unter Busse von 300 Kronen – wird gutgeheissen (305ff.)
2) Die neuen Verordnungen zur Verwaltung der Landvogtei Maienfeld werden genehmigt. (307f.) Hierzu erhält der regierende Landvogt B. Walthier gleich Anleitungen
3) Das Verbot zur Ausfuhr von Schmalz wird mit 41 gegen 21 Stimmen angenommen. (309) Gleichzeitig wird auch der Export von Wein verboten, da wegen der kältebedingten schlechten Ernte Verteuerungen befürchtet werden. (310) Um die Ausfuhr anderer Lebensmittel oder Holz per Floss zu unterbinden, werden Verordnete zu Abklärungen beauftragt. Entsprechende frühere Verordnungen von 1715 sollen durch die Häupter begutachtet und den Gerichtsgemeinden kommuniziert werden (311)
- Wegen der Auszahlung der Pensionsgelder, der Auslieferung der Brüder Tavola und der Auflösung der Rodorganisation unterhalb der Luziensteig wird an den in Wien sich befindenden Grafen P. von Wolkenstein geschrieben (312f.)
- Ebenso will man wegen der Erneuerung eines Grenzkreuzes zwischen Müstair und Taufers direkt am Hof in Wien intervenieren (313f.) [fortgesetzt in 102.13-03]
- Die Gratulationen an König Georg II. von England sollen mittels Hieronymus von Salis auch in mündlicher Form erfolgen (314f.)
- Die 1735 gegründete konfessionelle Vermittlungskommission solle endlich ihre Arbeit aufnehmen (315f. mit Mitgliederliste)
Tag 3: 30.8./10.9.
- Nach Konsultation aller sanitären und veterinären Korrespondenzen wird das sog. Sanitäts-Edikt verabschiedet. (317f.) Die Raststellen sollen errichtet und die Wächter vereidigt werden
- Fremde Bettler sollen umgehend ausgewiesen werden (318)
- Der Commissari soll dafür sorgen, dass der mailändische Sanitätskommissär in Chiavenna die bündischen Gride veröffentliche. (319f.) Sowieso will man diesen zur baldigen Rückkehr veranlassen
- Wahl und Vereidigung der Amtsleute in den Untertanengebieten: Landeshauptmann (abwesend), Vicari, Podestà von Tirano, Commissari, Podestà von Morbegno, Podestà von Traona, Landvogt von Maienfeld, Podestà von Piuro (strittig), Podestà von Bormio (noch vakant) (320ff.)
- Wahlbestätigung und Vereidigung der Syndikatoren (327ff.)