AB IV 01/101.01 - Verhandlungen der Häupter der Drei Bünde vom 5. Januar 1739 (05.01.1739)
Titel / Bezeichnung
Verhandlungen der Häupter der Drei Bünde vom 5. Januar 1739
Datum
05.01.1739
Bemerkung zur Datierung
Kalender: wohl alter Stil
Verzeichnungsstufe
Institution
Sprachen
Deutsch
Form und Inhalt
5.1.
- Liste der anwesenden Häupter (1)
- Begrüssungen (1)
- Einladung aus Zürich zur Teilnahme an der eidgenössischen Tagsatzung in Baden wegen der Pest in Ungarn, Siebenbürgen und Polen und der damit verbundenen Handelssperre gegen Italien (2f.)
- Zusätzliche Warnungen aus Bergamo und Italien, worauf man die bündischen Sanitätsräte einberuft. Diese entscheiden dann:
1) Der Aktuar samt Weibel wird an die Tagsatzung abgeordnet, wo er über die hier getroffenen Vorkehrungen berichten soll (6)
2) Die Handelssperren gegen Italien sollen möglichst bald aufgehoben werden, insbesondere gegenüber der Republik Venedig (7)
3) Weitergehende Massnahmen sollen mit der Eidgenossenschaft abgesprochen werden (7f.)
- Die Antwortschreiben an die Sanitätsräte von Mailand und Bergamo werden noch nicht verschickt (8)
- Der Grenzinspektor in Müstair solle sich instruktionsgemäss verhalten und die Einreise kaiserlicher Soldaten verhindern. (9) Analoges gilt für den Inspektor an der Martinsbrücke, während man in Scuol den Zugang aus Val S-charl beobachten soll (10)
- Forts. von 100.18: Empfehlungsschreiben zuhanden der Eidgenossenschaft für die Brandgeschädigten in Haldenstein (10)
- Antwortschreiben an Podestà NN Orsini ("Ursi") wird verabschiedet (10f.)
- Das für den Aktuar erstellte Kreditiv zuhanden der Tagsatzung wird genehmigt (11)
- Die Klagen der beiden inneren Terzale im Münstertal sind bereits im Schreiben an Podestà Orsini erläutert (11)
- Saläre (12)
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/101.01
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/07a345beb82440c2a65cf2a6394fa689
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Reproduktionsart
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Schutzfrist
0 Jahre (Frei zugänglich)
Schutzfrist Ende
07.01.1739
Nutzungsrechte
Gemeinfrei