AB IV 01/101.01 - Verhandlungen der Häupter der Drei Bünde vom 5. Januar 1739 (05.01.1739)
Title / Designation
Verhandlungen der Häupter der Drei Bünde vom 5. Januar 1739
Date
05.01.1739
Comment on dating
Kalender: wohl alter Stil
Level of description
Institution
Languages
German
Scope and content
5.1.
- Liste der anwesenden Häupter (1)
- Begrüssungen (1)
- Einladung aus Zürich zur Teilnahme an der eidgenössischen Tagsatzung in Baden wegen der Pest in Ungarn, Siebenbürgen und Polen und der damit verbundenen Handelssperre gegen Italien (2f.)
- Zusätzliche Warnungen aus Bergamo und Italien, worauf man die bündischen Sanitätsräte einberuft. Diese entscheiden dann:
1) Der Aktuar samt Weibel wird an die Tagsatzung abgeordnet, wo er über die hier getroffenen Vorkehrungen berichten soll (6)
2) Die Handelssperren gegen Italien sollen möglichst bald aufgehoben werden, insbesondere gegenüber der Republik Venedig (7)
3) Weitergehende Massnahmen sollen mit der Eidgenossenschaft abgesprochen werden (7f.)
- Die Antwortschreiben an die Sanitätsräte von Mailand und Bergamo werden noch nicht verschickt (8)
- Der Grenzinspektor in Müstair solle sich instruktionsgemäss verhalten und die Einreise kaiserlicher Soldaten verhindern. (9) Analoges gilt für den Inspektor an der Martinsbrücke, während man in Scuol den Zugang aus Val S-charl beobachten soll (10)
- Forts. von 100.18: Empfehlungsschreiben zuhanden der Eidgenossenschaft für die Brandgeschädigten in Haldenstein (10)
- Antwortschreiben an Podestà NN Orsini ("Ursi") wird verabschiedet (10f.)
- Das für den Aktuar erstellte Kreditiv zuhanden der Tagsatzung wird genehmigt (11)
- Die Klagen der beiden inneren Terzale im Münstertal sind bereits im Schreiben an Podestà Orsini erläutert (11)
- Saläre (12)
Category
Type
Location
Staatsarchiv Graubünden
Provenenance
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Reference code / Identification number
AB IV 01/101.01
Source
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/07a345beb82440c2a65cf2a6394fa689
Usability
FreiEinsehbar
Type of reproduction
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Period of retention
0 Jahre (Frei zugänglich)
Expiry of the period of retention
07.01.1739
Rights of use
Gemeinfrei