AB IV 01/137.03-01 - Verhandlungen der Häupter der Drei Bünde vom 21.–28. Mai 1773 (21.05.1773 - 27.05.1773) AB IV 01/137.03-01



Objekte / Dokumente

AB IV 01/137.03-01 - Verhandlungen der Häupter der Drei Bünde vom 21.–28. Mai 1773 (21.05.1773 - 27.05.1773)

Detailansicht
Titel / Bezeichnung

Verhandlungen der Häupter der Drei Bünde vom 21.–28. Mai 1773

Datum

21.05.1773 - 27.05.1773

Verzeichnungsstufe

Einzelstück

Institution

Staatsarchiv Graubünden

Sprachen

Deutsch , Italienisch

Form und Inhalt

10./21.5. - Liste der anwesenden Häupter (92) - Begrüssungen (92) - Bewilligung für eine Delegiertenversammlung in Reichenau (93) - Eingang der Antwort des Bischofs von Como zu den Massnahmen gegen Fürkäufe von Lebensmitteln im Veltlin, das höflich beantwortet werden soll (94) - Eingegange Antworten aus Malans bezüglich Generalmajor J. Chr. F. Schmid und aus Chiavenna wegen der Rekommandation für Rekurs zuhanden Oberzunftmeister Johann Laurer (94f.) - Forts. von 136.04-03: Beschwerde von Cristoforo Valle zur Appellation der Brüder Del Marco von Sondrio. (96ff.) Trotz Verfahrensmängeln soll die Appellation gemäss Dekret vollzogen werden (100) - Die Delegierten im Veltlin senden Schreiben zur Wiedereinsetzung von Podestà C. D. a Marca (101ff.) sowie fünf neue Anzeigen zur Amtsführung von Assistent G. Misani. (104ff.) Diese Akten werden an die Syndikatoren zur Begutachtung weitergeleitet (117) - Antwort aus Malans, worin man sich gegen Konfiszierungen von Gütern von Generalmajor J. Chr. F. Schmid ausspricht (118f.) - Neuerlicher Bericht der Delegierten im Veltlin zur unordentlichen Amtsverwaltung in Tirano (120ff.) - Abschrift des oben berührten Schreibens des Bischofs von Como (123ff.) - Schreiben des regierenden Commissari zur Appellation von Johann Laurer gegen NN Stampa in Chiavenna (125f.) - Vereidigung von Graf Stefan von Salis-Tirano als Syndikator (128f.) - Da sich der verurteilte und landesverwiesene Mörder Dr. NN Toya im Veltlin aufhalte, solle der Commissari umgehend dagegen vorgehen (130f.) - Am 13./24. Mai 1773 eingegangenes Protestschreiben aus der Gerichtsgemeinde Obtasna zur Wahl des Syndikatoren (131ff.) 14./25.5. - Forts.: Formale Beschwerde zum Entscheid für die Appellation zwischen Cristofero Valle und den Brüdern Del Marco. (137ff.) Angesichts der bevorstehenden gütlichen Einigung der Streitparteien wird es dabei belassen - Leutnant Johann Heinrich Perini rechtfertigt sich gegenüber Einwänden aus Obtasna zu seiner Wahl als Syndikator. (139ff.) Als Stellvertreter wird – präventiv – Leutnant NN Saluz vereidigt (141) - Berichterstattung der aus dem Veltlin zurückgekehrten Delegierten: Sie sollen zu den Streitigkeiten zwischen Landeshauptmann P. von Salis und Assistent G. Misani einen Vergleich ausarbeiten; nebenbei wird der Commissari wegen ungebührlichen Empfangs der Delegierten gerügt (142ff.) 15./26.5. - Verabschiedung der Korrespondenz nach Como, Chiavenna und Sondrio (146) - Schreiben nach Val San Giacomo zum Einzug des Sustgelds am Splügenpass; gleichzeitig wird die dortige Obrigkeit über die Massnahmen gegen G. Misani orientiert (147f.) - Verabschiedung des Schreibens an den Bischof von Como, das mitprotokolliert wird (149f.) - Instruktionen an den Commissari zur Ausweisung von Dr. NN Toya (151ff.) - Orientierung des Landeshauptmanns zum Rekursfall C. Valle vs. Del Marco (153ff.) 16./27.5. - Kollekte von 10 Talern für eine beraubte Privatperson aus Lantsch/Lenz (156) - Die vormals ins Veltlin Delegierten stellen nach ihren Untersuchungen folgenden Vergleich vor: 1) Die Bestrafung der Brüder Giuseppe und Marino Della Torre in Tirano durch den Landeshauptmann sei rechtsgültig (157f.) 2) Die Widerstände gegen die Gefangennahme derselben seitens G. Misani sollen geahndet werden (158f.) 3) Wegen dieser und anderer Missetaten soll G. Misani lebenslang aus allen Ämtern ausgeschlossen werden (159f.) [4] Wegen missbräuchlicher Amtshandlungen wird er für 10 Jahre verbannt ("bandisiert") und seine Güter solange konfisziert. (160ff.) Zur Versorgung seiner Frau und Kinder sollen die drei Häupter Anordnungen treffen [5] Alle seine Missetaten in 14 Punkten sollen ausgeschrieben werden, wozu die Bundsschreiber eine Zusammenfassung erstellen sollen (163f.)

Kategorie

Schriftgut

Art

Papier

Standort

Staatsarchiv Graubünden

Provenienz

Freistaat Gemeiner Drei Bünde

Signatur / Identifikationsnummer

AB IV 01/137.03-01

Quelle

Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/0a7dba92ba8448febe8379df0ef13c8f

Benutzbarkeit

FreiEinsehbar

Reproduktionsart

Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat

Schutzfrist

0 Jahre (Frei zugänglich)

Schutzfrist Ende

29.05.1773

Nutzungsrechte

Gemeinfrei

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