AB IV 01/034.09-02 - Bundstag der Drei Bünde in Davos vom 5.–13. Juli 1665 (10.07.1665 - 11.07.1665)
Titel / Bezeichnung
Bundstag der Drei Bünde in Davos vom 5.–13. Juli 1665
Datum
10.07.1665 - 11.07.1665
Verzeichnungsstufe
Institution
Sprachen
Deutsch
Form und Inhalt
Tag 5: 10.7.
- Beschwerde der Brüder Venosta von Chiavenna wegen Zwangsvollstreckungen, die überprüft werden sollen (47f.)
- Claudia Pestalozzi wird wegen missbräuchlicher Vormundschaftsdienste begnadigt (49)
- Schreiben von Graf NN Casati, worin er die Annahme der angebotenen (Teil-)Gelder empfiehlt. Ausserdem will man den Verwalter des Bischofs von Como beim Einzug von Einkünften im Veltlin unterstützen (49)
- Unter Androhung einer Intervention in Madrid wird die Annahme der spanischen Gelder bewilligt, während zum Umgang mit dem Verwalter aus Como noch Nachforschungen angestellt werden sollen (49)
- Wahl der Revisoren zur Prüfung der Landvogtei-Rechnung von Maienfeld. (49f.) Nach dem erfolgten Stallneubau verbleiben Brutto-Einnahmen von 680 fl. Für diese Bauarbeiten wird Martin Willi von Domat/Ems entschädigt
- Wahl der Revisoren zur Prüfung der Landesrechnungen (50f.)
- Klage der Nachbarschaft Lantsch/Lenz gegen Malix wegen Transportrechten. (51f.) Gleichzeitig beklagt sich die Gemeinde Obervaz gegenüber Lenz. Es werden dazu die alten Urteile erneuert
- Schuldenstreit einer Privatperson von Piuro (53)
- In den Streitigkeiten zwischen den Nachbarschaften Felsberg und Haldenstein wegen des Walds "Silvanera" wird der Spruchbrief von 1495 erneuert und Schiedsrichter bestimmt (53f.) [fortgesetzt in 034.31-02]
- Rekurs von Francesco Gaspar(o) von Bormio wird gutgeheissen (54)
- Almosen für die blinde Frau Ardüser (54)
- Streit um die Verzinsung der Schulden der Gemeinde Chiavenna (54f.)
- Erbstreitigkeiten in Ardenno (55)
- Die Stadt Chur verlangt eine juristische Auslegung der Gerichtsbestellung bei Ehestreitigkeiten (56)
- Urteilsvollzug für Giovannina della Burlona im Amt Sondrio (56)
Tag 6: 11.7.
- Bei Unklarheiten mit dem Assessoren kann der Vicari einen anderen Rechtsgelehrten konsultieren (56f.)
- Forts. der Klage von Fürstenau und Ortenstein gegen den Zöllner von Reichenau und den Fuhrleiter der Port Rhäzüns (57); ebenso beklagt man sich über die Obrigkeit von Thusis, die keine Fuhren passieren lassen will. Dabei wird bestimmt, dass Geschädigte ihre Klagen an ihrem Wohnort einbringen sollen, da weder der Zolleinnehmer (Hauptmann von Schauenstein) noch die Port zitiert worden seien (58f.)
- Hauptmann Carlo Stampa und Pietro Paolo Paravicini bitten um die Anerkennung ihrer Bundsangehörigen-Rechte, die 1660 annulliert worden waren. (59) Dies soll dem Mehr der Gerichtsgemeinden unterbreitet werden
- Magdalena Beccaria wird ein vorgängiger Entscheid bekräftigt (59f.)
- Steuerbefreiung für einen Vater von 12 Kindern in Bormio (60)
- Johann Anton Schmid von Grüneck klagt gegen die Verantwortlichen von Val San Giacomo wegen der Alpen am Splügenpass. Daraufhin wird ein Mahnschreiben abgeschickt (60f.)
- Bei Uneinigkeiten zwischen dem Assessoren und dem Commissari kann letztgenannter einen anderen Rechtsgelehrten beiziehen (61)
- Wegen unordentlicher Vergabe der Waffentrage-Lizenzen sollen alle bisherigen Bewilligungen gestrichen werden (61)
- Alt Landvogt von Maienfeld fordert "schüzergaab" (61f.)
- Hauptmann Herkules Pestalozzi als Vater von 12 Kindern erhält Steuerbefreiung (62f.)
- Klage zur Wahl des Pfarrers ("prevosten") von Grosio (63)
- Graf Giovanni Marliani muss Bürgschaft stellen (63)
- Klage der Bündner Regimenter in spanischen Diensten, die direkt an den König weitergeleitet wird (63f.)
- Nochmalige Entschädigung für Martin Willi von Domat/Ems (64)
- Der Commissari von Chiavenna fordert Stellvertretung an (64f.)
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/034.09-02
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/0bbbec97af4d4de994f5311e284712ec
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Reproduktionsart
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Schutzfrist
0 Jahre (Frei zugänglich)
Schutzfrist Ende
13.07.1665
Nutzungsrechte
Gemeinfrei