AB IV 01/006.20-02 - Verhandlungen des Gotteshausbunds vom 7.–10. Juni 1583 (09.06.1583 - 10.06.1583)
Titel / Bezeichnung
Verhandlungen des Gotteshausbunds vom 7.–10. Juni 1583
Datum
09.06.1583 - 10.06.1583
Bemerkung zur Datierung
Kalender: alter Stil
Verzeichnungsstufe
Institution
Sprachen
Deutsch
Form und Inhalt
9.6.
- Unstimmigkeiten wegen doppelter Ämterbesetzung in Ob und Unter Fontana Merla werden in mehreren Punkten beigelegt bzw. entschieden (127)
- Zwei Verordnete aus dem Zehngerichtebund sollen mit der Stadt Chur abrechnen (129)
10.6.
- Der Streit zwischen den fünf Nachbarschaften im Unterengadin und Balthasar Röschel [?] von Scuol wegen Unkosten wird an die Gerichtsbehörden im Münstertal delegiert (129)
- Im Streit zwischen den Gerichtsgemeinden Bergell-Ob- und Unterporta soll das Gericht von Bivio urteilen (129)
- Die Nachbarn von S-chanf werden an das Gericht in Zernez gewiesen (129)
- Im Zollstreit zwischen Engadin und Obervaz können Zitationen erfolgen; die Passstrasse soll die Gemeinde Obervaz unterhalten (129)
- Ordnungen für die Schule im Predigerkloster von Chur: 1. Wahl des Predigervogts, 2. Stipendium für die Schüler, 3. Rechnungslegung und 4. Almosen (130f.)
- Johann Baptista Zambra von Prevost wird anstelle des verstorbenen Hauptmanns Bartholomäus Corn (von Castelmur) zum Kommissär über das Predigerkloster erwählt (131)
- Ungehorsame Personen von Taufers werden ermahnt (131)
- Forts. von 006.16: Die Streitigkeiten zwischen den Erben von Luzi Ringg und den Nachbarn von Tumegl/Tomils wegen des Fürstenauer Zolls sollen gerichtlich beigelegt werden (131) [fortgesetzt in 006.16]
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/006.20-02
Bemerkungen
S. 132–134 leer
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/0ec05f6b0f5f485a88f026c4ec3d2df6
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Reproduktionsart
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Schutzfrist
0 Jahre (Frei zugänglich)
Schutzfrist Ende
12.06.1583
Nutzungsrechte
Gemeinfrei