AB IV 01/106.12-01 - Bundstag der Drei Bünde in Davos vom 5.–12. September 1746 (05.09.1746 - 09.09.1746) AB IV 01/106.12-01



Objekte / Dokumente

AB IV 01/106.12-01 - Bundstag der Drei Bünde in Davos vom 5.–12. September 1746 (05.09.1746 - 09.09.1746)

Detailansicht
Titel / Bezeichnung

Bundstag der Drei Bünde in Davos vom 5.–12. September 1746

Datum

05.09.1746 - 09.09.1746

Bemerkung zur Datierung

Kalender: neuer Stil

Verzeichnungsstufe

Einzelstück

Institution

Staatsarchiv Graubünden

Sprachen

Deutsch

Form und Inhalt

Tag 1: 25.8./5.9. - Liste der anwesenden Häupter und Ratsboten (75ff.) - Begrüssungen (78f.) - Verifizierung der Instruktionen und Mehren, wonach die drei Bundsschreiber die Klassifizierungen vornehmen können (79f.) - Wahl des Empfangkomitees für den kaiserlichen Gesandten (80f.) - Beschwörung der Landesreformen von 1684 und 1694 (81) - Eingang zweier Schreiben aus Frankreich, worin die Geburt bzw. der Tod einer Prinzessin verkündet werden (82); beiliegend Anzeigen von König Ludwig XV. samt Begleitbrief (82f., 84 u. 85f.). Diese werden beantwortet Tag 2: 26.8./6.9. - Laut Informationen der Offiziere in Holland sei die Beförderung eines Schweizers zum Major ohne Präjudiz der Kapitulation erfolgt. (87) Gleichwohl erwartet man eine offizielle Stellungnahme der Regierung der Generalstaaten (88) [fortgesetzt in 106.15] - Berichterstattung über den Empfang des kaiserlichen Gesandten Graf J. I. von Welsperg (88f.) - Aufnahme der Mehren: [1] Resultate der nochmaligen Ausschreibung zur Ausfuhr der Flösse: Dementsprechend werden Einschränkungen der Flösserei gutgeheissen. (90f.) Verordnete sollen bestimmen, welche Güter noch per Floss ausgeführt werden dürfen (91f.) - Betreffend den rechtswidrigen Rodfuhren in Liechtenstein wird beim dortigen Amt interveniert und mit der Errichtung einer eigenen Umladestation (Sust) bei Katarinabrunna gedroht. (92f.) Hierfür könne der Zollpächter bereits Vorkehrungen treffen - Die neuen Wuhrbauten in Ragaz sollen bezüglich Grenzverletzungen genau überwacht werden (94) - Die neuerlichen Zollbeschwerden aus dem Unterengadin und Münstertal sowie die Klagen wegen Grenzbereinigung und Auskaufsinstrument werden "nachtruckhsambst" an den kaiserlichen Gesandten weitergesandt (94f.) - Die Arbeitsverbote an Sonn- und Feiertagen – auch für Säumer – sollen durch alle Gerichtsgemeinden eingehalten werden (95f.) - Wahl der Revisoren der Landeskasse (96f.) Tag 3: 27.8./7.9. [irrt. datiert] - Nach vorgenommenen Korrekturen wird das Schreiben an den kaiserlichen Gesandten verabschiedet (97) - Wegen willkürlicher Passperren in den Tessiner Landvogteien wird zuhanden der drei eidgenössischen Orte reklamiert und mit der Errichtung eines eigenen Viehmarkts in Riva gedroht. (97f.) Zu Letzerem müssen allerdings noch die Gerichtsgemeinden befragt werden - Angesichts der veterinären Warnungen aus dem venezianischen Gebiet sollen die Amtsleute – insbesondere die Kommissäre in Tirano – aufpassen, dass es vor den Markttagen zu keinen Sperren kommt (99f.) - Forts. von 106.10: Vertreter aus dem Misox rechtfertigen sich zu den Transportproblemen am San Bernardino-Pass. (101) Da bereits neue Beschwerden seitens italienischer Kaufleute eingegangen sind, wird ein Ermahnungsschreiben zu schleunigerem Transit erlassen, damit es zu keinen Umfahrungen komme (102f.) Tag 4: 29.8./9.9. - Wahl und Vereidigung der Amtsleute in den Untertanengebieten: Landeshauptmann, Vicari, Podestà von Tirano, Commissari, Podestà von Morbegno, Podestà von Traona, Landvogt von Maienfeld, Podestà von Teglio, Podestà von Piuro, Podestà von Bormio. Dabei wird Mindestalter von 21 Jahren für die Amtsübernahme erneuert (103ff.) - Wahl und Vereidigung der Syndikatoren samt Schreibern und Weibel (110ff.)

Kategorie

Schriftgut

Art

Papier

Standort

Staatsarchiv Graubünden

Provenienz

Freistaat Gemeiner Drei Bünde

Signatur / Identifikationsnummer

AB IV 01/106.12-01

Quelle

Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/11da4c7448554092a2ccb784b274c6ae

Benutzbarkeit

FreiEinsehbar

Reproduktionsart

Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat

Schutzfrist

0 Jahre (Frei zugänglich)

Schutzfrist Ende

11.09.1746

Nutzungsrechte

Gemeinfrei

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