Form und Inhalt
27.6./7.7.
- Während der Rückreise der Gesandten werden bereits in Landeck Ausschreiben der Vertragsentwürfe an die Gerichtsgemeinden übermittelt (220)
29.6./9.7.
- Die in Chur zurückgekehrten Gesandten breiten die Vertragsentwürfe zur Ausschreibung aus. (221) Die diesbezüglichen Mehren sollen durch die Standesräte oder Beitagsboten übermittelt werden
- Der Stadtschreiber wird zur Anfertigung der Abschiede beauftragt (221)
- Forts. von 016.09: Es werden Rechtsprecher zur Bestrafung der öffentlichen Verleumder bestimmt. Andere Beleidigungen gegen die Standesräte sollen unverzüglich den Obrigkeiten angezeigt werden (222)
- Beschwerde an die Obrigkeit von Davos wegen der Kriegsdienste von Landammann Meinrad Buol (223)
- Aktenwerk zu den Gesandtschaftsverhandlungen wird in dreifacher Ausführung erstellt (223)