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D III R/II.03 - Protokoll der Gemeinde Samedan. (Es handelt sich nicht um eigentliche Gemeindeprotokolle, sondern um Notariatsprotokolle.) a) Bd. I 1541 - 1568: von Jachiam Bifrun, lateinisch, mit Index, sehr sorgfältig von der gleichen Hand geschrieben. Einige Seiten beschädigt bzw. herausgerissen. b) Bd. II 1573 - 1605: von verschiedenen Händen, teilweise sehr flüchtig geschrieben; meist lateinisch, S. 128 ff. deutsches Urteil. - Einige Seiten beschädigt bzw. herausgerissen. (1541 - 1586)

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