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AB IV 01/133.07 - Verhandlungen der Häupter der Drei Bünde vom 2.–4. Oktober 1770 (02.10.1770 - 04.10.1770)
Titel / Bezeichnung
Verhandlungen der Häupter der Drei Bünde vom 2.–4. Oktober 1770
Datum
02.10.1770 - 04.10.1770
Bemerkung zur Datierung
Kalender: neuer Stil
Verzeichnungsstufe
Einzelstück
Institution
Sprachen
Deutsch , Italienisch
Form und Inhalt
21.9./2.10.
- Nach den gegenseitigen Begrüssungen wird die Verordnung zur Ausfuhr von Korn verabschiedet (1198)
- Die Handelsleute aus Glarus bitten darum, ihr in Chur und Thusis liegendes erkauftes Getreide ausführen zu dürfen. Dies wird ihnen angesichts der neuen Vorschriften verweigert (1198f.)
- Forts. von 132.06-04: Schulden von Giacomo Panzerini zuhanden der Landeskasse (1199)
- Vertreter aus Chur, Vier Dörfer und Maienfeld fordern ein Verbot der Ausfuhr von Lebensmitteln per Floss, wobei ein Entscheid aufgeschoben wird (1199f.)
- Eingegangenes Schreiben der Sanitätsbehörden von Bergamo (1200f.)
- Der kaiserliche Gesandte J. A. von Buol wird über den Mehrheitsentscheid zu den Annatengeldern orientiert (1202f.)
22.9./3.10.
- Provisorisch wird ein Ausfuhrverbot von Korn, Wein und Schmalz per Floss verfügt (1204)
- Die Kaufleute von Chur protestieren gegen die Grida in Chiavenna, die den Kornhandel einschränke. (1204ff.) Dagegen könne man nichts ändern, lediglich wegen der Fuhrlöhne wolle man Erkundigungen anstellen
- Gesuch zur Ausfuhr von erkauftem Korn für Glarus wird abgeschlagen (1206f.)
- Freiherr J. A. von Buol wird über die Flössereiverbote für Lebensmittel orientiert, wobei er zu Kontrollen in Reichenau aufgefordert wird (1207)
- Die Stadt Chur soll die Ausfuhrverbote einhalten (1207f.); ebenso die Vier Dörfer und die Herrschaft Maienfeld, wo Wächter an der Zollbrücke aufgestellt werden (1209f.)
- Die Nachbarschaften Felsberg, Domat/Ems und Tamins werden über die Flössereiverbote orientiert und gewarnt; ebenso der amtierende Landvogt von Maienfeld (1211)
- Antwortschreiben der Sanitätsbehörden von Mailand (1212)
23.9./4.10.
- Verabschiedung und Protokollierung der ausgehenden Korrespondenz an den kaiserlichen Gesandten (1213f.), an die Stadt Chur (1215ff.), Vier Dörfer und Maienfeld (1219f. u. 1221ff.) wegen der Ausfuhrverbote, ebenso an Tamins, Domat/Ems und Felsberg (1225ff.) sowie an den Landvogt (1228ff.)
- Angesichts der geschlossenen Korngeschäfte kann notfalls Getreide aus dem Churer Kornhaus bezogen werden, ansonsten soll der Vorrat bewahrt werden. Ferner soll zwangsweise Korn ab- bzw. aufgekauft werden (1230f.)
- Saläre (1232)
Beilagen:
- Abschrift des Schreibens der Churer Kaufleute nach Chiavenna (1232ff.)
- Informationen aus Bern wegen der Pest in Polen (1235f.)
- Eingegangens Schreiben des Abts von Pfäfers zu den Ausfuhrverboten (1237ff.)
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/133.07
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/178afc05c76442398da451c718a61ace
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Reproduktionsart
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Schutzfrist
0 Jahre (Frei zugänglich)
Schutzfrist Ende
06.10.1770
Nutzungsrechte
Gemeinfrei