AB IV 01/076.06-06 - Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 16. Februar bis 3. März 1714 (01.03.1714)
Titel / Bezeichnung
Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 16. Februar bis 3. März 1714
Datum
01.03.1714
Bemerkung zur Datierung
Kalender: neuer Stil
Verzeichnungsstufe
Institution
Sprachen
Deutsch
Form und Inhalt
18.2./1.3.
- Empfehlungsschreiben für die französischen Offiziere zuhanden des Königs von Frankreich (240v)
- Verordnungen zur Vermögensverwaltung der Stiftung Abys (240v–241r)
- Da im Streit zwischen Landammann Fabrizio Quardirone und den Brüdern Aureggi letztere trotz Zitation nicht erscheinen, wird die Forderung von F. Quardirone gutgeheissen (241r–241v)
- Alt Commissari NN von Mont verlangt, dass er 1. die "precetti penali" gegen Antonio Pietro Foico, ehemaliger Konsul von Chiavenna, vollziehen darf (241v); 2. die vom früheren Podestà 1707 den Regenten von Piuro erteilte "liberation" den Gerichtsgemeinden kommuniziert werde (241v–242r); 3. dass Antonio Prospero Foico wegen ungebührlichen Reden keine Ämter noch Aufgaben erteilt werden (241v)
- Daraufhin wird Folgendes beschlossen:
1) A. P. Foico muss die Strafe gemäss "precetti penali" bezahlen (242r–242v)
2) Zitationen von Hauptmann Peter Antoni und Dr. Peter Antoni Foicho wegen ungebührlichen Reden gegen Melchior von Mont, damals Commissari (242v–243r)
3) Da diese Angelegenheit den Streit mit dem Bischof von Como um das Hospital in Piuro betrifft, verfügt man bis zur Konferenz mit dem Bischof einen Stillstand (243r)
- Forts.: Zunftmeister Simeon Bavier soll die Zollrechnungen ablegen (243v–244v)
- Forts.: Auf die Beschwerde des Landvogts von Vaduz und Schellenberg, dass Waren geflösst würden, die kein Flossgut seien, will man sich informieren, welche Waren denn als Flössgüter gelten (244v–245r)
- Memorial von Giacinto Filippone von Morbegno, worum sich der dortige Podestà kümmern soll (245r)
- Zum Memorial von Maria "Pedrella" von Morbegno befiehlt man dem Podestà von Traona, das Urteil und die Ordinationen zu vollziehen (245r)
- Maximilian Vedrosi klagt namens der reformierten Geistlichen über katholische verleumderische Traktate. Man will die Klagen dem Bischof von Chur übermitteln und um Genugtuung bitten, weshalb man sogleich eine Deputation verordnet. Schliesslich ist es per Dekret verboten, dass sich Geistliche in politische Angelegenheiten einmischen (245v–246v)
- Gemäss Mehren der Gerichtsgemeinden hat man die ausstehenden Kammergelder bei Oberst Melchior von Mont eingefordert, der diese aber noch immer nicht aushändigen will (247r)
- Landammann und Räte der Vier Dörfer machen geltend, dass das Pfrundhaus am Mastrilserberg lediglich repariert werden soll. Ernennung einer Deputation, um einen Augenschein zu nehmen (247r–247v)
- Die Mehren verschiedener Gerichtsgemeinden verlangen Einsicht in das von Oberst NN von Salis errichtete Kapitulat sowie in die Rechnungen seiner Gesandtschaftsdienste (247v)
- Die Wachen in Müstair und Martina/Martinsbrücke können infolge Lockerung der sanitären Massnahmen verringert werden (247v–248r)
- Stadtvogt NN Enderlin soll alle Extra-Wachposten auflösen. Anstelle eines "ordinarii" soll er Wachtmeister NN Idem für die Tardisbrücke anstellen (248r)
- Forts. von 076.04-02: Befehl an Bundslandammann, Stadtvogt von Maienfeld und Landeshauptmann, jene Fuhrmänner zu bestrafen, die trotz Verbot "juchten" einführen (248v)
- Baron NN von Schauenstein beklagt sich über ausstehende Zollgelder für fremde Truppen sowie Auszug der Bündner in die Eidgenossenschaft. Was der Auszug der Bündner Truppen anbelangt, soll er eine Rechnung eingeben, wegen der fremden Truppen soll er sich an den verantwortlichen Kommissär wenden (248v–249r)
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/076.06-06
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/1af953138b084163983e76d027d9b8e6
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Reproduktionsart
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Schutzfrist
0 Jahre (Frei zugänglich)
Schutzfrist Ende
03.03.1714
Nutzungsrechte
Gemeinfrei