AB IV 01/135.05-03 - Bundstag der Drei Bünde in Chur vom 3.–22. September 1772 (19.09.1772 - 21.09.1772) AB IV 01/135.05-03



Objekte / Dokumente

AB IV 01/135.05-03 - Bundstag der Drei Bünde in Chur vom 3.–22. September 1772 (19.09.1772 - 21.09.1772)

Detailansicht
Titel / Bezeichnung

Bundstag der Drei Bünde in Chur vom 3.–22. September 1772

Datum

19.09.1772 - 21.09.1772

Bemerkung zur Datierung

Kalender: neuer Stil

Verzeichnungsstufe

Einzelstück

Institution

Staatsarchiv Graubünden

Sprachen

Deutsch

Form und Inhalt

Tag 13: 8./19.9. - Das Hochgericht Misox fordert ultimative Massnahmen zur Beendigung der Grenzstreitigkeiten bei Monticello. (1262f.) Dazu wird abermals an die drei regierenden eidgenössischen Orte geschrieben (1263ff.) - Die Konsule von Civo, Cercino, Campovico, Traona und Buglio fordern, dass man sie gegenüber den Notaren bei ihren Gewohnheitsrechten schütze. (1266ff.) Dagegen opponiert der Podestà von Traona. (1270ff.) Es wird bestimmt, dass die Urkunden und Akten geprüft und später entschieden werden solle (1283) - Forts. von 134.08-03: Abbruchbewilligung für Giuseppe di/de Campo in Tirano wird erteilt (1283ff.) - Protest der Honoratoren ("Ehren-Parthen") von Tirano wegen der erteilten Appellation für die Nachbarn. (1285ff.) Daraufhin wird entschieden, den gesamten Streitfall ausschreiben zu lassen (1291) - Supplik aus Bormio für die Durchführung eines Wochenmarkts, was bewilligt wird (1291ff.) - Untersuchungen zu den kaiserlichen Beschwerden bei den Fällen A. Rippamonti, G. Raviscone und Samnaun sollen durch bündische Verordnete durchgeführt werden (1294) - Schuldenruf zur Hinterlassenschaft von Alt Landrichter [Chr. Lorenz] Schreiber in Bonaduz, wozu jedem anwesenden Ratsboten ein Zettel mitgegeben wird (1295) - Giovanni Battista und Marta Gallona in Bormio fordern Exekution des Entscheids "loco dominorum". (1296ff.) Wegen fehlender Zitation der Gegenpartei kann nichts entschieden werden - Das Kriminalgericht von "Sub Montfallon" klagt über Grenzverletzungen seitens Spiss (1300ff.); beiliegend Rechtfertigung des Pflegers von Naudersberg (1305f.). Die Streitsache soll durch die oben erwähnten Verordneten untersucht werden - Der kaiserliche Gesandte J. A. von Buol hat nächste Woche Zeit für Beratungen reserviert (1307) - Das Corpus Catholicum wird übermorgen an den Verhandlungen teilnehmen (1307) Tag 14: 10./21.9. - Beschwerdebrief an Kaiserin Maria Theresia wegen der Handelssperren und illegaler Verzollungen im Vinschgau wird verabschiedet (1308ff.); dazu Begleitschreiben an den kaiserlichen Gesandten (1313ff.) - Vertreter aus dem Münstertal fordern Austausch von Lebensmitteln mit dem Tirol (1316f.) - Die Nachbarschaft Codera will ihre herkömmlichen Triftrechte erneuern, was genehmigt wird (1317ff.) - Revisorenbericht zu den Rechnungen der Landeskasse: 1) Das Guthaben beträgt 16596:40 fl. und könnte zinstragend angelegt werden (1319f.) 2) Gutschrift von 199:24 fl. seitens Alt Bundsschreiber NN Hosang 3) Die Rechnungen mit Vize-Bundsschreiber NN Zaff werden bereinigt (1320) 4) Kostenvoranschlag für die Anlage der Dekretenbücher (1320f.) 5) Unkosten für Kassaführung (1321) 6) Noch nicht erledigte Reinschriften des Protokolls ab 1768 (1321) 7) Tarife für Schreibarbeiten (1321) Dazu wird bestimmt, dass die Rechnungen genehmigt werden und je zwei Dekretenbücher pro Bund erstellt werden sollen. Über die Verwendung der Guthaben sollen die Häupter eigenständig verfügen (1321f.) - Die Gerichtsgemeinden sollen befragt werden, ob die kostspielige Ausschreibung der vollständigen Landesrechnungen weiterhin notwendig sei (1322f.) - Es soll eine Tarifliste für die Schreibarbeiten erstellt werden (1323) - Rechtfertigungen von Antonio Polini, wobei die offizielle Entschuldigung angenommen wird (1323ff.) - Der kaiserliche Gesandte weist darauf hin, dass eine mailändische Pension bereitstehe. (1326f.) Diese sollen die drei Bundsschreiber abholen, während Verordnete einen Dankesbrief verfassen sollen (1328ff.); beiliegend Entwurf der Empfangsquittung (1331f.)

Kategorie

Schriftgut

Art

Papier

Standort

Staatsarchiv Graubünden

Provenienz

Freistaat Gemeiner Drei Bünde

Signatur / Identifikationsnummer

AB IV 01/135.05-03

Quelle

Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/1be7c182378f486999c626fdf546fd6c

Benutzbarkeit

FreiEinsehbar

Reproduktionsart

Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat

Schutzfrist

0 Jahre (Frei zugänglich)

Schutzfrist Ende

23.09.1772

Nutzungsrechte

Gemeinfrei

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