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N9.23 - Hans Dömli von Davos erlaubt Johann Guler, Landammann von Davos und ehemaligen Landhauptmann im Veltlin, das Wasser, das aus seinem Eigengut Wildtenmatten (Wildmatta) fliesst, aufzufangen und für sein eigenes Grundstück zu benutzen. (10.04.1598)

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