Title / Designation
Vereinbarung. Dorfmeister und Nachbarschaft der Gemeinde Trans verzichten gegen 180 Gulden auf das Weiderecht (Atzung) im Frühling und Herbst auf dem Gut und Maiensäss Schins von Kommissari Johann Travers* v. Ortenstein. Travers darf seine Wiesen mit Zäunen
oder Gräben schützen, der Gemeinde muss der Zugang zu den Brunnen gewährleistet bleiben. Es siegelt Vicari Ruineiii Jecklin v. Hohenrealta,** Statthalter der Gemeinde Ortenstein.
* (1628-1690). Kommissari v. Chiavenna 1649-1651. Hauptmann in Mailand 1664, Landammann v. Ortenstein, Erhielt 1676 die Herrschaft Rhäzüns. Herr zu Ramez, Reichsfreiherr 1683. HBLS.
** (1617-1667). Vicari im Veltlin, Hauptmann in span. Diensten. HBLS.