Titel / Bezeichnung
Johann Heinrich von Sax für sich und seinen Bruder Peter einerseits und die Brüder Martin und Ulrich von Sax für sich und ihre Brüder Brancha und Eberly, Söhne Heinrichs von Sax, anderseits, einigen sich auf schiedsgerichtlichen Austrag ihrer Streitigkeiten um einen Güteraustausch und auf den Predigerbruder Johannotus von Carisio als Schiedsrichter unter Festsetzung einer Buße von 40 pf. für die zuwiderhandelnde Partei und Stellung von Bürgen.