AB IV 01/005.21-01 - Beitag der Drei Bünde vom 8.–9. Juni 1580 (08.06.1580)
Title / Designation
Beitag der Drei Bünde vom 8.–9. Juni 1580
Date
08.06.1580
Comment on dating
Kalender: alter Stil
Level of description
Institution
Languages
German
Scope and content
- Beschwerde von Dr. Bartolomeo Paravicini (199)
- Wegen Totschlags von Peter Jost in Arvigo ("Auriga") wird aus jedem Bund ein Kommissär ins Val Calanca geschickt (199)
- Dem Kapitel soll das Siegel durch NN Pontisella wieder zurückgegeben werden, das dann ein "minister" aufbewahren soll; ausserdem soll die evangelische Synode abwechslungsweise in allen drei Bünden stattfinden (200)
- Gallus von Mont, Commissari in Chiavenna, bittet um Anweisungen, weil im Lago di Mezzola mit verbotenen Netzen gefischt werde. Es wird an den Commissari der Tre Pieve geschrieben (200)
- Johann von Beccaria begehrt im Streit (wegen einer Beleidigung) mit der Familie Marliani Urteilsannullierung und neue Rechtsöffnung (201, 202 leer) [fortgesetzt in 005.25]
- Baptista Bianchetta soll das Urteil des Commissari abwarten (203)
- Forts. von 005.11-01: Bartholomäus von Stampa, Landeshauptmann im Veltlin, war als Gesandter in Venedig, um die Kapitulation betr. "Banditen" zu erneuern, wofür er Vergütungen erhält (203)
- Die Amtsleute sollen gegen die veltlinischen Untertanen vorgehen, die sich gegen die Spanier am Comersee nicht aufrüsten wollen (203)
- Empfehlungsschreiben für Vincenz Caplin an Herzog von Savoyen (203)
Beilage:
- Abrechnungen des Landvogts von Maienfeld, Datum: 8. Juni 1579 (205)
Category
Type
Location
Staatsarchiv Graubünden
Provenenance
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Reference code / Identification number
AB IV 01/005.21-01
Comments
S. 202 + 204 leer
Source
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/241a5e4701ff4c1b943213fd02740d02
Usability
FreiEinsehbar
Type of reproduction
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Period of retention
0 Jahre (Frei zugänglich)
Expiry of the period of retention
10.06.1580
Rights of use
Gemeinfrei