AB IV 01/150.03-01 - Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 12.–29. März 1783 (12.03.1783 - 18.03.1783)
Title / Designation
Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 12.–29. März 1783
Date
12.03.1783 - 18.03.1783
Comment on dating
Kalender: neuer Stil
Level of description
Institution
Languages
German , Italian
Scope and content
1./12.3.
- Liste der anwesenden Häupter und Ratsboten (38)
- Nach Begrüssung und Verkündigung der Traktanden werden die drei Bundsschreiber zur Klassifizierung der Mehren beauftragt (38f.)
2./13.3.
- Verlesung und Verifizierung verschiedener Mehren (39)
- Informationen des Podestà von Morbegno zu den Waldstreitigkeiten zwischen Piantedo und Colico. (39 mit lokalgeografischen und anderen Beilagen 40ff.) Es wird eine Untersuchungskommission erwählt (69)
- Forts. von 149.07-03: Vertreter der Nachbarschaft Chiuro reichen Spezifikationen der zu verkaufenden Güter samt deren Zinsleistungen ein. (70ff.) Der Landeshauptmann soll dies kontrollieren, danach können die Verkäufe – vorbehältlich von Weideservituten – genehmigt werden (74)
3./14.3.
- Obiges Schreiben an den Landeshauptmann wird verabschiedet und verschickt (74f.)
- Auf Verlangen der Handwerker von Sondrio sollen Delegierte die (kommunalen) Schuldenrechnungen prüfen. (76f.) Hierzu muss eine offizielle Bittschrift eingereicht werden, was dem Landeshauptmann kommuniziert wird (77f.) [fortgesetzt in 150.05-01]
- Der Terzal Sta. Maria klagt gegen die beiden anderen Terzale im Münstertal wegen pfarrherrlicher Rechte. (78f.) Hierin will man sich nicht einmischen, sondern belässt die Entscheidfindung den Behörden des Gotteshausbunds (79)
- Forts. von 149.12: Die Vergütung für die Ärzte, die das Hebammen-Büchlein ergänzt haben, können die Häupter festlegen (80) [fortgesetzt in 150.08-01]
- Das Projekt zur Vertreibung des "Bettlergesindels" soll ausgeschrieben werden (80)
- Es soll abgeklärt werden, wer die Spesen für die Einsetzung der Äbtissin von Müstair trägt (80)
4./15.3.
- Nach diesbezüglichen Erkundigungen will man die Spesen in Müstair aus präventiven Ursachen nicht übernehmen (81)
- Unterlagen zu den Fischereirechten in Laghetto: Stellungnahme des Pächters Jakob Alexander (82f.), historische Erläuterungen des Amts Chiavenna (84ff.) und Memorial der Teilhaber der Sust in Riva (98ff.). Für weitere Abkärungen wird eine Untersuchungskommission erwählt (102)
- Verabschiedung des bisherigen Sitzungsprotokolls (102)
6./17.3.
- Drei Projekte zwecks Erstellung eines Zuchthauses, mit dessen Insassen die Strassenerneuerungen durchgeführt werden könnten. (102ff., 107ff. u. 110ff.) Bis zur Beschlussfassung sollen die Mehren zu den Strassenerneuerungen abgewartet werden (113f.)
- Giovanni Battista Bormolini als Vater von 13 lebenden Kindern bittet um Steuerbefreiung, was vorbehältlich der gerichtsgemeindlichen Approbation genehmigt wird (114)
- Der Agent C. F. Luvini informiert über die Untersuchungen zu den Benefizien in Vallate und Piona. (114ff.) Diese könne er nun einstellen
- Anmeldeschluss für Memoriale (117)
7./18.3.
- Nach Eingang der letzten Mehren können diese aufgenommen werden:
1) Die Verordnung gegen den Ämterhandel im Veltlin wird mit folgenden Änderungen genehmigt: 1. Bundsangehörige, die im Veltlin wohnen, sollen dort keine Ämter ausüben, 2. Das Amt Piuro soll wie dasjenige von Bormio verwaltet werden, 3. Vorkehrungen für die Syndikatoren (117f.)
2) Die Strassenerneuerungen (St. Katrinabrunna–Zollbrücke) sollen ausgeführt werden, jedoch möglichst kostengünstig (118f.)
3) Der Kanoniker Paolo Bianchi wird als Untertan aufgenommen und darf dementsprechend Benefizien übernehmen (119)
Category
Type
Location
Staatsarchiv Graubünden
Provenenance
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Reference code / Identification number
AB IV 01/150.03-01
Source
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/25d7a943b02846db984309e0c4124965
Usability
FreiEinsehbar
Type of reproduction
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Period of retention
0 Jahre (Frei zugänglich)
Expiry of the period of retention
20.03.1783
Rights of use
Gemeinfrei