AB IV 01/002.12 - Verhandlungen des Gotteshausbunds vom 24. November 15[73?] (24.11.1573)
Title / Designation
Verhandlungen des Gotteshausbunds vom 24. November 15[73?]
Date
24.11.1573
Comment on dating
Kalender: alter Stil; Datierung unsicher
Level of description
Institution
Languages
German
Scope and content
- Unkosten- und Vogtrechnungen von Hauptmann NN von Planta und Balthasar von Planta werden geregelt (45)
- Kaspar von Salis klagt wegen einer Bürgschaft für das Stift Chur. Er darf sein Anliegen ausschreiben lassen (45)
- Der Bischof von Chur soll Bürgermeister Marti Ambrosi das geliehene Geld zurückerstatten (46)
- Forts. von 002.10: Die Nachbarschaften von Ob Fontana Merla und Zuoz sollen nicht ausserhalb des Gotteshausbunds Recht suchen, sondern ihre Beschwerden schriftlich den Gerichtsgemeinden des Gotteshausbunds vorbringen (46f.)
- Forts. von 002.11: Hauptmann Regett von Planta klagt gegen Hans Jakob von Capol wegen Rechtsöffnung (47, fragmentarisch) [fortgesetzt in 002.13]
- Die Stadtknechte werden für ihre Ritte zur Eidesaufnahme ausbezahlt (48)
- Forts.: Im Streit zwischen Zuoz und den Nachbarschaften Ob Fontana Merla mahnen die zwei Bünde den Gotteshausbund, den Streit endlich zu beenden, ansonsten sie Mitte Mai «mit dem rechten fürfaren" wollen (48) [fortgesetzt in 002.13]
- Verordnung zur Wahl des Vicari (48)
- Der Vater von Dionys von Stampa erhält 50 Kronen für Dienstleistungen auf dem Schloss Fürstenburg (48) [Dieses Traktandum wird bei Jecklin, Materialien, Nr. 934, auf den 5. Februar 1574 datiert]
Category
Type
Location
Staatsarchiv Graubünden
Provenenance
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Reference code / Identification number
AB IV 01/002.12
Source
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/2816b0324c9d4f89b30c821db3148c8a
Usability
FreiEinsehbar
Type of reproduction
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Period of retention
0 Jahre (Frei zugänglich)
Expiry of the period of retention
26.11.1573
Rights of use
Gemeinfrei