Title / Designation
1799 März 28., Chur
PLR an Ambrosi Boner
Betr. der gegenüber Ambrosius Planta-Zuoz am 27. März 1799 geäusserten Beschwerden. Nach Dekret -in Absprache mit dem Platzkommandanten (Camus)- müssen die Gemeinden für die Verpflegung von andern Bündner Fuhrleuten und ihren Zugtieren nicht ohne Bezahlung aufkommen.
Für die Franzosen gelten Bestimmungen nach beigelegtem Schreiben (vgl. Nr.148).