Objekte / Dokumente

B II/02.0169 - 1799 März 28., Chur PLR an Ambrosi Boner Betr. der gegenüber Ambrosius Planta-Zuoz am 27. März 1799 geäusserten Beschwerden. Nach Dekret -in Absprache mit dem Platzkommandanten (Camus)- müssen die Gemeinden für die Verpflegung von andern Bündner Fuhrleuten und ihren Zugtieren nicht ohne Bezahlung aufkommen. Für die Franzosen gelten Bestimmungen nach beigelegtem Schreiben (vgl. Nr.148). (28.03.1799)

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