Form und Inhalt
Tag 1: 30.8./10.9.
- Begrüssung (3)
- Verifizierung der Instruktionen und Befehl an die drei Bundsschreiber zur Aufnahme der Mehren (3)
- Die 1715 erlassenen Provisionalpunkte will man in die Bestellbriefe der Amtsleute aufnehmen (4)
Tag 2: 1./12.9.
- Aufnahme der Mehren:
1) Im Streit zwischen den Vier und den Sechs Porten wird das unparteiische Gericht abgelehnt und das Dekret von 1640 bestätigt, womit den Säumern der Vorzug beim Laden der Kaufmannswaren gesichert wird. Gegen dieses Resultat protestieren die Vier Porten sowie Friedrich Anton von Salis-Soglio namens seiner Gemeinde (5f.)
2) Die Grenzstreitigkeiten mit der Landvogtei Sargans bzw. der acht-örtigen Eidgenossenschaft werden an den Bundstag delegiert. Man will später darüber beraten, wenn weitere Nachrichten vom Landvogt in Sargans eingetroffen sind (6f.)
3) Gleichbehandlung der übrigen eidgenössischen Orte wie Zürich und St. Gallen bezüglich des Zolls für die Durchfuhr von Wollenballen wird gutgeheissen (7)
4) Bestätigung des Münzmandats (7)
Tag 3: 2./13.9.
- Wegen der Viehkrankheit im Tirol werden veterinäre Schutzmassnahmen ergriffen. (8) Insbesondere Bormio, Unterengadin und Münstertal sollen die erforderlichen Massnahmen treffen (8f.)
- Über die getroffenen veterinären Massnahmen wird der Sanitätsrat von Bergamo informiert (9)
- Die Talschaft Valtellina soll einen Verantwortlichen bestimmen, der die Korrespondenz mit Bergamo und anderen Orten führt und von Zeit zu Zeit auch den Bundspräsidenten informiert (9)
- Marquis C.-Th. d'Avaray, französischer Ambassador in Solothurn, meldet seine Rückkehr. Man will ihm höflich antworten (9f.)
- Der venezianischer Resident Giuseppe Giacomazzi vermeldet den Friedenschluss mit dem Osmanischen Reich. Hierzu soll gratuliert und bei dieser Gelegenheit erneut die Bezahlung der Pensionen sowie die Rückgabe der Tochter von Dorigo Santi gefordert werden. Ausserdem will man auf eine Konferenz zur Beilegung des Grenzstreits in Laghetto und Piantedo drängen (10f.)
- Zur Einforderung der Pensionen verordnet man Florian von Planta jun. von Samedan (11)
- Den eidgenössischen Ständen Zürich und Bern möchte man für die Meldung des Friedensschlusses mit den Türken danken und hierzu gratulieren (11f.)
- Auf die Beschwerde von Glarus über die von ihren Offizieren in venezianischen Diensten geforderte Kaution zur Durchreise der Rekruten antwortet man, dass die Kaution nicht von ihnen, sondern von der Republik Venedig zu leisten sei (11f.)
- Domenico Tini von Mailand informiert über die Suspendierung der Stipendien seitens Mailand. Man will später darüber verhandeln (12f.)
- Forts. von 081.04: Der Podestà von Morbegno berichtet, dass die Venezianer keine neuen Strassen gebaut, sondern die alten verbessert hätten. (13f.) Zudem meldet er, dass die Venezianer den für die Weinausfuhr fälligen Zoll nicht mehr bezahlen wollen. Man weist ihn indes an, diese Zölle einzufordern (14)