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B II/02.0387 - 1799 April 9., Chur PLR an Ambrosi Boner Anton Herkules Sprecher hat erfahren, dass ihm in seiner Abwesenheit, bedingt durch seine Mitgliedschaft in der Regierung, durch Einquartierung in seinem Haus in Grüsch viel Schaden entsteht, die Dienstboten unter Gewalttätigkeiten zu leiden haben. Er ersucht um Befreiung von der Einquartierung gegen eine Abgabe, deren Höhe die Gemeinde Grüsch nach Billigkeit festlegen solle. Die Unkosten für die Untere Zollbrücke müssen leider weiterhin durch die Gemeinde Malans allein getragen werden. Johann Jakob von Moos kann seines Amts als Munizipalitätspräsident nicht enthoben werden. (09.04.1799)

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