Form und Inhalt
20.2.
- Die Häupter des Oberen Bunds und Gotteshausbunds bestimmen, dass die Verantwortlichen der Gemeinde Malans sich schriftlich an die Gerichtsgemeinden wenden können bezüglich ihrer Streitigkeiten mit dem Landvogt (22f.)
6.3.
- Eingang der Korrespondenz des französischen Ambassadoren und des Gubernators von Mailand (23f.)
- Beratungen dazu mit Graf Casati (24)
- Spesenentschädigung (24)