Form und Inhalt
24.5./4.6.
- Der kaiserlicher Gesandte Ä. von Greuth beschwert sich über den ihm erteilten Titel (784f.)
- Die Wachposten an der Tardisbrücke und in Fläsch werden belassen, die ausserordentlichen Wachen auf der Luziensteig jedoch aufgelöst (785)
- Wahl der Obersten und Offiziere sowie Taxierung des Solds für den Zuzug an die Stände Zürich und Bern (786ff.)
- Eingang eines Schreibens von Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug. (789ff.) In der Antwort bietet man nochmals an, zwischen den Streitparteien zu vermitteln (793ff.)
- Die Eingabe von Hauptmann Joh. Kaspar Mayer, Abgesandter von Zürich und Bern, soll in den Abschied zuhanden der Gerichtsgemeinden aufgenommen werden. Darin erhebt er Vorwürfe gegen die katholisch-eidgenössischen Orte (797–805)
- Die Kriegsräte von Uri, Schwyz und Unterwalden beschweren sich über die Behörden in Chur, da den Sargansern per Dekret der Korntransit aus den ennetbirgischen Vogteien verboten sei. (805) Man antwortet ihnen, dass ein solches Dekret nicht existiere und der Korntransit den Sargansern sehr wohl offenstehe (806f.)
- Oberstzunftmeister Johann Bavier wird für seine Reise ins Veltlin zum Einzug der Zollgelder bei den Brüdern Aureggi entlöhnt (808) [fortgesetzt in 073.14]
- Der Glarner Bote wurde in Rueun beleidigt und aufgehalten. Man will deswegen an den Abt von Disentis und die Obrigkeit von Waltensburg schreiben, damit sie die Übeltäter bestrafen. (808f.) Der Bischof von Chur soll den Geistlichen von Rueun, der den Boten in seinem Hause (willentlich) aufgehalten hat, von solchem Vorgehen abmahnen (809)
- Dem eidgenössischen Stand Glarus sichert man bundsgenössische Korrespondenz und freien Handel zu. Ausserdem verspricht man, die Übeltäter zu bestrafen (809f.)
- Im Erbstreit zwischen Zunftmeister Florian Fries und seinen Schwägern von Salis-Samedan sowie im Streit zwischen Simon Paravicini und seinem Bruder Francesco regelt man das weitere Vorgehen (810ff.)
- Taxierung der französischen Talersorten (812f.)
- Durch eine Deputation will man Baron Ä. von Greuth um die kaiserliche Unterstützung bei der Kapitulatsrevision bitten (813f.)
- Säckelmeister Johann Zwicky von Glarus und Stadtschreiber NN Zugenbühler von Walenstadt wird die Ausfuhr von 30 Saum Getreide erlaubt (814f.)
- Die zum kaiserlichen Gesandten verordneten Deputierten berichten, dass Baron Ä. von Greuth verspreche, das Anliegen der Drei Bünde betreffend Kapitulatserneuerung nach Wien zu empfehlen (815)
- Forts.: Erläuterung im Streit zwischen Simon Paravicini und seinem Bruder Francesco (815f.)
- Der Scharfrichter beklagt sich, weil ihn im Veltlin niemand beherbergen wolle. Man dekretiert, dass die Gastwirte bei einer Busse von 200 Kronen das Los werfen sollen, wer ihn zu bewirten hat (816)
- Der Stadtvogt von Chur, der Gerichtschreibers, die zwei Stadtdiener und der Henker werden für die Verbrennung des Libells von Thomas Massner bezahlt (816)
- Die Gerichtsgemeinden sollen ihre Mehren bis zum 15. Juli einsenden (816)
- Saläre (817)
Beilage:
- Abschrift des Ausschreibens vom (818–834)