AB IV 01/092.06-02 - Bundstag der Drei Bünde in Davos vom 4.–19. September 1728 (10.09.1728 - 13.09.1728)
Titel / Bezeichnung
Bundstag der Drei Bünde in Davos vom 4.–19. September 1728
Datum
10.09.1728 - 13.09.1728
Bemerkung zur Datierung
Kalender: neuer Stil
Verzeichnungsstufe
Institution
Sprachen
Deutsch
Form und Inhalt
Tag 5: 30.8./10.9.
- Wahl und Vereidigung der Amtsleute in den Untertanengebieten: Landeshauptmann, Vicari, Podestà von Tirano, Commissari, Podestà von Morbegno, Podestà von Traona, Landvogts von Maienfeld, Podestà von Teglio, Podestà von Piuro, Podestà von Bormio (185ff.)
- Wahl und Vereidigung der Syndikatoren samt Schreiber (192ff.)
Tag 6: 31.8./11.9.
- Wahl des Syndikatur-Weibels. Wegen Streit um das stellvertretende Schreiberamt kann dieses noch nicht vergeben werden (194f.)
- Revisoren sollen bis zum Januar-Kongress die Kassa-Rechnung abnehmen (195ff.)
- Bericht der zum kaiserlichen Gesandten verordneten Deputation: Dieser verspricht eine Antwort auf den ihm präsentierten Antrag und auf das Missiv (197)
- Zulassung einiger Bewerber aus dem Veltlin zum Notariat (197f.)
- Giovanni Maria "Belesino" von Tirano soll sein Gesuch um Legitimation seines unehelichen Sohns an den Podestà richten (198f.)
- Der regierende Podestà von Traona soll Carlo Lupi von Sondrio den Rechtsweg öffnen (199)
Tag 7: 2./13.9.
- Der Podestà von Traona soll sich der Angelegenheit des armen Paul Zino annehmen (199f.)
- Abordnung einer Deputation wegen der Gemeindeschulden von Bormio (200ff.)
- Oberst P. von Salis erklärt, in seiner Einlage vor dem Januar-Kongress nicht den kaiserlichen Gesandten Baron H. von Riesenfels gemeint zu haben. Man will diesem diese Erklärung durch eine Deputation überbringen (202ff.)
- Memoriale aus Valtellina, Valchiavenna, Piuro und Val San Giacomo zum "Tabak-Appalto", zu den Wechselkursen und den Provisionalpunkten. Deputierte sollen die in der Grida enthaltenen Provisionalpunkte prüfen; das Tabakmonopol belässt man im Status Quo (205f.)
- Brandsteuer für die Nachbarschaft Verdabbio wegen des abgebrannten Pfrundhauses (206)
- Der Talkanzler von Valtellina, Gerolamo Peregalli, darf einen Fischteich ("peschera") zu seinem privaten Nutzen anlegen. Beschwerden dagegen müssen am nächsten Januar-Kongress vorgebracht werden (206f.)
- Giacomo "Pirondino di Sacho" und Giovanni Battista Paravicini von Buglio dürfen sich als Notare prüfen lassen. Ihre Atteste müssen sie dem Januar-Kongress einsenden (207f.)
- Berichterstattung der Deputierten, verordnet zur Prüfung der in den Griden enthaltenen Provisionalpunkten und Anpassung derselben, indem die "liberationen" eingeschränkt werden (208f.)
- Leonhard Buol reicht Rechnung über Reisespesen wegen Verhandlungen zum Salztraktat ein. Diese soll durch Verordnete geprüft werden (209f.)
- Die Verpachtung der Landeszölle und des Einzugs der venezianischen Pensionen soll durch den Bundsweibel ausgerufen werden (210)
- Forts.: Bericht der zum kaiserlichen Gesandten verordneten Deputation, um diesem die Erklärung von Oberst P. von Salis vorzulegen (210)
- Wahl des Syndikatur-Substitut-Schreibers, die bis anhin strittig war (210f.)
- Antrag des Talkanzlers von Valtellina betreffend Bezahlung der Zollgelder wird auf Gutheissen der Gerichtsgemeinden bewilligt (211)
- Beim "canton" Basel will man wegen der Höhe der Abzugsgelder nachfragen (212)
- Die Beschwerden über die Nutzung eines Fischteichs in Chiavenna durch Alt Commissari M. Jacomet sollen dem aktuellen Commissari übermittelt werden (212f.)
- Abordnung einer Deputation zum kaiserlichen Gesandten zwecks Entschädigungsforderungen infolge Ehrverletzungen durch einige Churer Bürger sowie durch Pfarrer [Luzi] Cabalzar (213f.)
- Auf Wunsch des kaiserlichen Gesandten wird ihm ein Protokollauszug mit der Erklärung von Oberst P. von Salis zugestellt (214)
- Dem kaiserlichen Gesandten will man zudem melden, dass die Stadt Chur die von ihr verlangte "satisfaction" mündlich und schriftlich vorgelegt habe, und sie Pfarrer Luzi Cabalzar wegen seiner Predigt zur Verantwortung ziehen werde (214f.)
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/092.06-02
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/347e9438c57649c68f51a6a2c2125b58
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Reproduktionsart
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Schutzfrist
0 Jahre (Frei zugänglich)
Schutzfrist Ende
15.09.1728
Nutzungsrechte
Gemeinfrei