Form und Inhalt
29.1./9.2.
- Wahl einer Deputation zu Verhandlungen mit dem kaiserlichen Gesandten über die Verbesserung des Mailänder Kapitulats und anderer Angelegenheiten (102f.)
- Forts.: Wegen der angeklagten Lehensinhaber von Jenins und Malans will man am nächsten Bundstag weiter beraten (103f.)
- Forts. von 082.01-04: Die Urkunde für Franz/Francois Passet über die zuerkannten Bundsangehörigenrechte wird verlesen und verabschiedet (104)
30.1./10.2.
- Der Landvogt von Maienfeld fordert Erläuterungen zu: 1. den neuen Zehnten von Malans, welche die Malanser nicht bezahlen wollen; 2. zu Abgaben für Wuhrarbeiten ("wuohrschnitz"), welche die Nachbarschaft Zizers von den neu gekauften Wiesen fordert; 3. zur Verwendung des von Alt Podestà NN Janett erhaltenen Geldes (103f.)
- Dazu fasst man folgende Beschlüsse:
1) Punkt 1 soll am nächsten Bundstag besprochen werden
2) Den "Wuhrschnitz" kann der regierende Landvogt einziehen
3) Dieses Geld soll der Landvogt bis zum nächsten Bundstag behalten. Dem künftigen Landvogt will man dann anweisen, den Kübliser Zins einzuziehen (105f.)
- Die Deputierten, die wegen der Grenzstreitigkeiten mit der Landvogtei Sargans an der Konferenz in Ragaz waren, werden ausbezahlt (106)
- Berichterstattung der zum kaiserlichen Gesandten verordneten Deputation. Man will vorerst die Rechnungen über die empfangenen Annaten "formieren" (107f.); beiliegend Rechnung über ausstehende Jahrgelder zuhanden des Gesandten (108ff.)
31.1./11.2.
- Das eingegangene "Factum tale" der Nachbarschaft San Vittore wird an die eidgenössischen Orte Uri, Schwyz und Unterwalden geschickt und sie nochmals um die bereits vom Bundstag verlangte Abhilfe gebeten (110f.)
- Da zu wenig Geld in der Landeskasse ist, will man Berichte über getätigte Ausgaben einholen. Oberst NN von Salis soll zusätzliches Geld beschaffen, das man insbesondere für die Kostentilgung der Verhandlungen zur Erneuerung des Mailänder Kapitulats benötigt (111ff.)
- Das Gesuch aus Obervaz zwecks Bewilligung einer Zollerhöhung für die renovierte Schynerstrasse wird – vorbehältlich der Zustimmung der Gerichtsgemeinden – unter gewissen Auflagen gutgeheissen (113ff.)
- Forts.: Die gestern aufgesetzte Rechnung zu den Annatengeldern soll durch den Aktuar dem kaiserlichen Gesandten ausgehändigt werden (115)
2./13.2.
- Auf Wunsch des kaiserlichen Gesandten wird ihm die Urteilsurkunde zwischen den Städten Chur und Maienfeld wegen des Fuhrwesens ausgehändigt (115f.)
- Die Veltliner Untertanen sollen ein Inventar anlegen und die Paläste renovieren (116f.)
- Carlo Giacinto Fontana und Francesco Castelli erhalten die Zulassung als Notare im Veltlin (117f.)
- Zum Gesuch von Giovanni Baccomo von Cosio, verbannt wegen Totschlags, um Erlaubnis zur Rückkehr, will man den verantwortlichen Podestà anweisen, die Streitparteien zu versöhnen (118f.) [fortgesetzt in 084.05-01]
- Passiererlaubnis für 180 Reiter aus Italien, um Pferde in Österreich abzuholen (119)
- Auf das Gepäck des verstorbenen mailändischen Gubernatoren soll kein Zoll erhoben werden (120)