Form und Inhalt
- Aufnahme der Mehren aus dem Oberen Bund (6f.), aus dem Gotteshausbund (7ff.) und aus dem Zehngerichtebund (10f.). Demgemäss soll in "gefreiten wie untertanen landen" der gleiche Schrot für die Geldwerte gelten. (11) Ferner werden Bündniserneuerung und Waffenhilfe mit der gesamten Eidgenossenschaft angenommen (11)
- Den Nachbarschaften Piuro, Caiolo und Val Busagio werden Lizenzen für Salzzoll ("gabellen") und Wirtshäuser bewilligt (12) [fortgesetzt in 039.11-02]
- Bezüglich eines Gesuchs um Aufschub wegen Missachtung des Verbots zum Waffentragen soll der Podestà von Teglio noch Erkundigungen anstellen (12)
- Beschwerde von Hauptmann Bernardo Paravicini wird wegen fehlender Zitation abgewiesen (12f.)
- Terminverlängerung im Rechtsstreit von Dr. NN Fabrici gegen Hieronymus Homodei (13)
- Der Podestà von Morbegno soll gegen die illegalen Waffenträger in Gera und Sorico vorgehen. (13) Darüber wird auch Ambassador A. Casati orientiert (14)
- Der Podestà von Tirano informiert, dass man wegen der Geistlichen an den Bischof von Como geschrieben habe (13)
- Weiterleitung eines Rekommandationsschreibens (14)
- Für den Transport von 800 Gewehren aus Brescia nach Zürich wird Zollbefreiung gewährt (14)
- Saläre (14)