Form und Inhalt
3./14.10.
- Begrüssung und Traktanden (459)
- Eingang wichtiger Briefe zur Seuche in Marseille, die verlesen werden. Man will eine Sanitäts-Grida bzw. eine Sanitätsordnung aufsetzen (459f.)
- Befehl an die Grenzwachen, die Reisepässe aller Durchreisenden zu unterschreiben, sodass ersichtlich wird, wer auf Nebenwegen einreist (460)
- Die Schreiben an den französischen Ambassador in Solothurn und an den englischen Sekretär F. Manning in Bern werden verabschiedet (461)
- Es soll ein Antwortschreiben nach Zürich aufgesetzt werden (461)
- Der geschäftsführende Bundsschreiber ("actuario") soll von der genannten Grida einen Entwurf aufsetzen (461)
- Wahl eines Komitees zur Begrüssung des kaiserlichen Gesandten Ä. von Greuth (461f.)
- Berichterstattung dieser Deputierten (462ff.)
- Das eingegangene Schreiben von Valerio Belli, Resident der Drei Bünde in Venedig, wird beantwortet und gemäss seinem Vorschlag ein Schreiben an den Dogen aufgesetzt (464)
- Die Gemeinden und Nachbarschaften sollen für die Kosten zur Umsetzung des Sanitätsedikts aus der Landeskasse entschädigt werden (464f.)
- Die benachbarten Orten und Stände informiert man, dass keine Bettler, Strolche und Ausreisser mehr passieren dürfen (465)
- Weisung an den regierenden Landeshauptmann, die Amtsleute und den Talkanzler zum Ergreifen der notwendigen Massnahmen, damit keine Bettler einreisen (465f.)
4./15.10.
- Forts.: Das Schreiben nach Zürich wird verabschiedet (466)
- Wegen der Bettler und Strolche will man auch an die Obrigkeit von Uri schreiben und eine Kopie des (Sanitär-)Edikts mitsenden (466)
- Die Landeskasse ist leer. Man berät über mögliche Mittelbeschaffung. Oberst Peter von Salis soll ausstehende Gelder bei den Spediteuren eintreiben (466ff.)
- Weisung an die Gerichtsgemeinden, die fremden Bettler, die sich bereits in den Drei Bünden befinden, nicht länger als einen Tag Aufenthalt zu gewähren, keine Pässe auszustellen und gemäss Grida unverzüglich wieder auszuweisen (469)
- Ausserdem befiehlt man den Gerichtsgemeinden die Umsetzung der Sanitäts-Grida (469f.)
- Das vom Schreiber aufgesetzte Sanitätsedikt wird gutgeheissen und ausgeschrieben. Davon sollen 200 gedruckte Exemplare angefertigt werden (470)
- Saläre (471)