AB IV 01/015.15 - Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 16.–21. Juni 1628 (16.06.1628 - 21.06.1628)
Titel / Bezeichnung
Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 16.–21. Juni 1628
Datum
16.06.1628 - 21.06.1628
Bemerkung zur Datierung
Kalender: Doppeldatierung, wobei alter Stil beibehalten wird
Verzeichnungsstufe
Institution
Sprachen
Deutsch
Form und Inhalt
16./26.6.
- Nach bischöflichen Klagen werden die Nachbarn von Tschlin ermahnt, die Kirche den Kapuzinern zu überlassen (153)
- Delegation zum französischen Ambassador wegen venezianischer Truppendurchzüge, worüber indes die Gerichtsgemeinden bestimmen müssen (153f.)
- Die Verbote der Soldatenwerbungen und Durchmärsche sollen durch die Wachposten auf den Pässen durchgesetzt werden (154)
- Schreiben an den eidgenössischen Landvogt in Sargans wegen verbotener Truppendurchmärsche (154)
- Dementsprechendes Ausschreiben an die Gemeinden, insbesondere die Passgemeinden (155). Die Verbote sollen auch durch den Trompeter von Chur bekannt gemacht werden (155)
- Die Gastwirte dürfen keine Werbeoffiziere beherbergen (155)
- Es werden je zwei Wachposten auf die Pässe gestellt, die durch die Drei Bünde entlöhnt werden sollen (156)
- Provisorische Wahl eines Standesrats für Lugnez (156)
- Berichterstattung der Delegierten bei Ambassador J. Mesmin, der über die Bewachung der Pässe verärgert ist (157)
- Negative Antwort an den venezianischen Gesandten in Zürich wird abgesendet (157)
- Abschied zur Steuerverordnung wird unter Vorbehalt der Stadt Chur herausgegeben (157f. - wiederholt)
- Beschwerdeschreiben an Ammann und Gericht von Waltensburg wegen ungenügender Passsicherung gegenüber Glarus (158)
- Einberufung der Standesräte (158)
20.6.
- Avis aus Davos wegen fremder Truppendurchmärsche (159)
- Der Landvogt in Maienfeld soll die Zugänge in den Vier Dörfern und in der Herrschaft sperren (159)
21.6.
- Neuerliche Klage aus Davos wegen fremder Truppen, wovon ein Kopie an Landvogt Rudolf von Salis-Zizers geschickt wird (159)
- Schreiben an den Landrichter, dass man alle "ungewonliche" Pässe und Brücken (Reichenau, Castrisch, Ilanz) sperren solle. (160) Speziell die Nachbarschaft Tamins wird zur Bewachung des Kunkelspasses und der beiden Reichenauer Brücken ermahnt (160)
- Landammann und Rat von Davos sollen fremde durchpassierende Soldaten gefangen nehmen (160); gleichfalls die Obrigkeiten in Grüsch, Seewis und Schiers (161)
- Mahnung auch an den Freiherrn von Haldenstein, den Transit über St. Margarethenberg zu unterbinden (161)
- Nochmalige Einberufung der Standesräte (161)
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/015.15
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/3784d1b460144476a9382df9c04ac07c
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Reproduktionsart
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Schutzfrist
0 Jahre (Frei zugänglich)
Schutzfrist Ende
23.06.1628
Nutzungsrechte
Gemeinfrei