AB IV 01/004.35 - Verhandlungen des Gotteshausbunds vom 2.–4. Juni 1578 (02.06.1578 - 04.06.1578)
Title / Designation
Verhandlungen des Gotteshausbunds vom 2.–4. Juni 1578
Date
02.06.1578 - 04.06.1578
Comment on dating
Kalender: alter Stil
Level of description
Institution
Languages
German
Scope and content
2.6.
- Bürgermeister Luzi Tach ("Dack") fordert Rückzahlung eines Darlehens im Namen des Gotteshausbunds an das Kloster (Nicolai?) (122); beiliegend Zettel mit Abrechnungen (122a–122b)
- Nach Klage von Ammann NN Luzi von Fürstenau über schlechte Strassen werden die dortigen Behörden zu schnellen Verbesserungen aufgefordert (122)
- In einem anderen Streitfall erhält obiger Ammann Luzi von Fürstenau Rechtsöffnung (122)
3.6.
- Landvogt NN von Schauenstein informiert, dass im bischöflichen Kaufbrief für Heinzenberg [1475] "gottshuslüth" erwähnt werden. Daher sollen Verordnete allfällige Ansprüche des Bunds überprüfen (135)
- Forts.: Die Strassenerneuerungen in Fürstenau sollen bis auf Martinstag [11.11.] fertiggestellt werden (136)
- Israel Flurin aus den Unterengadin wird wegen Beischlafs begnadigt (136f.)
- Junker Andreas von Salis wünscht Bezahlung der seitens des Gotteshausbundes seinem Schwager, Bürgermeister Ambrosius [Marti] sel., schuldigen Geldsumme. Darüber soll am nächsten Bundstag verhandelt werden (137)
- Im Forderungsstreit zwischen Martin Mattli und Hektor von Salis wird der Rechtsweg erörtert (138)
- Im Streit zwischen Landrichter Raget von Capol und den Erben von Ammann NN Verena wird erstinstanzliches Urteil bekräftigt (138)
4.6.
- Wegen den ausserordentlich hohen Kostenfolgen der bischöflichen-, Engadiner- und Veltliner-Händel will man eine Sondersteuer im Veltlin erheben. Dies wird auf die Gerichtsgemeinden ausgeschrieben (139)
- Forts.: Zum Forderungsstreit zwischen Landrichter Raget von Capol und Erben von Ammann Verena wird die gestrige Ordination bekräftigt und eine Kostenregelung getroffen (139)
- Ammann (Jan) Andreoscha bittet um Urteilsvollzug, damit ihm die Kosten, entstanden wegen der Ehesache zwischen seinem Sohn und Angelina Stuppan, bezahlt werden (139)
- Streitigkeiten um die Landammannschaft in den Vier Dörfern zwischen NN Hartmann und NN Huber. Wenn sich die beiden Parteien nicht vereinbaren, will man zwei Männer aus Chur zu einer neuen Wahllandsgemeinde entsenden. Welcher der Kandidaten das Mehr erhält, soll Landammann sein (140)
- Der Zins für die Metzgmühle in Chur zuhanden des Domkapitels kann entweder in Korn oder Bargeld entrichtet werden (140)
Category
Type
Location
Staatsarchiv Graubünden
Provenenance
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Reference code / Identification number
AB IV 01/004.35
Source
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/38f31b7876f44723994b85d0a2a061df
Usability
FreiEinsehbar
Type of reproduction
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Period of retention
0 Jahre (Frei zugänglich)
Expiry of the period of retention
06.06.1578
Rights of use
Gemeinfrei