Form und Inhalt
3./13.9.
- Im Streit zwischen den Nachbarn von Zizers und Mastrilserberg wird das in Kontumaz ergangene Appellationsurteil bestätigt (218f.)
- Zwischen Giachen Perini von Scanf und Bernardo Massella wird eine gütliche Einigung angeordnet (219)
- Zu den Streitigkeiten zwischen Georg Scarpatetti und Dr. Giovanni Giacomo Gian(n)i werden die Schiedsrichter erwählt (219)
7./17.9.
- Da obige Schiedsverhandlungen scheitern, wird abschliessend geurteilt, dass Dr. G. G. Gian(n)i 500 fl. für die geleistete Bürgschaft bezahlen soll. Die Obrigkeit von Savogin soll sich dagegen für ihre Umtriebe selber um Vergütung kümmern (271f.)
9./19.9.
- Forts.: Vertreter aus Zizers fordern Annullierung der Ordination mit Mastrilserberg. Dabei wird der kontumazliche Entscheid erneuert, die Appellationsfrist jedoch verlängert (282f.)
14./24.9.
- Es wird präventiv ein Obmann zwischen Fürstenau und [Jakob Ruinell] Rosenroll bestimmt, falls die Schiedsverhandlungen scheitern (314)
- Forts. von 049.19: Im Streit zwischen den Nachbarn von Bivio und Angehörigen aus Soglio soll der Deputierte nochmals die Parteien anhören (314f.)