AB IV 01/099.03 - Verhandlungen der Häupter der Drei Bünde vom 19.–20. April 1737 (19.04.1737 - 20.04.1737) AB IV 01/099.03



Objekte / Dokumente

AB IV 01/099.03 - Verhandlungen der Häupter der Drei Bünde vom 19.–20. April 1737 (19.04.1737 - 20.04.1737)

Detailansicht
Titel / Bezeichnung

Verhandlungen der Häupter der Drei Bünde vom 19.–20. April 1737

Datum

19.04.1737 - 20.04.1737

Bemerkung zur Datierung

Kalender: wohl alter Stil

Verzeichnungsstufe

Einzelstück

Institution

Staatsarchiv Graubünden

Sprachen

Deutsch , Italienisch

Form und Inhalt

19.4. - Begrüssung und Traktanden (160f.) - Eingegangenes Schreiben des Vikariats Roveredo zu den Grenzstreitigkeiten bei Monticello. (161f.) Nach Prüfung früherer Protokolleinträge wird an die in Bellinzona regierenden eidgenössischen Orte geschrieben (163) - Das Amt Chiavenna meldet die Gefangennahme des mutmasslichen Diebs Giovanni Battista Tavola. (164) Zu diesem Delinquenten werden Informationen beim Gubernator in Mailand und beim Podestà von Bergamo angefordert (165ff.) - Der Podestà von Morbegno erbittet Anweisungen zur Weide in Pian di Spagna angesichts der Viehseuchen am Comersee (167). Dagegen soll der Commissari in Chiavenna Vorkehrungen treffen, während der Podestà den Zugang nach Colico und den Weidgang freigeben kann (168f.) - Forts. von 099.01-02: Der Bischof von Como antwortet zu den Brüdern Negri von Grosio, die in Bormio delinquiert haben. (170f.) Die Genugtuungen bleiben noch offen - Forts. von 099.01-02: Die Portengenossen von Bergell-Obporta äussern sich zum schlechten Strassenzustand in Tiefencastel (172f.) - Adoptionsgesuch von Giovanni Ghelfa von Berbenno wird bewilligt (174f.) 20.4. - Forts.: Informationen an den Podestà von Bormio zu den Brüdern Negri werden versandt (175) [fortgesetzt in 099.07-01] - Beratungen über das weitere Vorgehen gegen G. B. Tavola, der Waren aus der Sust in Riva gestohlen hat. (176f.) Es werden dazu Anweisungen an den Commissari erteilt (177ff.) [fortgesetzt in 099.04] - Der Aktuar informiert über den Rekurs des venezianischen Händlers Faustino Gritti wegen Hintersässentaxen in Morbegno.(181f.) Hierzu wird ein Attest aus Bergamo verlesen, wonach weder Bündner noch (veltlinische) Untertanen solche Taxen entrichten müssen. (183) Dem Podestà von Morbegno wird befohlen, einen Stillstand zu verfügen und die Fallerledigung den Syndikatoren zu überlassen (184f.) [fortgesetzt in 099.07.01] - Abschluss mit Salärregelung (185f.)

Kategorie

Schriftgut

Art

Papier

Standort

Staatsarchiv Graubünden

Provenienz

Freistaat Gemeiner Drei Bünde

Signatur / Identifikationsnummer

AB IV 01/099.03

Quelle

Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/3dc1cbbb36b94c51811d002922e27f47

Benutzbarkeit

FreiEinsehbar

Reproduktionsart

Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat

Schutzfrist

0 Jahre (Frei zugänglich)

Schutzfrist Ende

22.04.1737

Nutzungsrechte

Gemeinfrei

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