Form und Inhalt
28.2./10.3.
- Wegen der Beleidigungen seitens Baptista von Salis sollen dessen Einlagen öffentlich verbrannt werden. (134f.) Ähnliche Ideen zu Verkauf oder Tausch der Untertanengebiete werden unter Verbot gestellt. Wegen seiner amtlichen Kammerrechnung sieht man von weiteren Sanktionen ab. (135) Die behaupteten Unterdrückungen der Untertanen sollen Verordnete untersuchen (135f.)
- Reiseerlaubnis nach Mailand für Landeshauptmann Scipio von Juvalta (136)
- Nach Berichterstattung der Deputierten beim Churer Bischof werden die Häupter zu weiterführenden Verhandlungen beauftragt (136)
- Der kaiserliche Gesandte wird über den Entscheid zu den bürgerrechtlichen Streitigkeiten in Morbegno orientiert (137f.)
29.2./11.3.
- Rechtgutachten zu oben erwähntem Streit zwischen A. Passi und P. A. Bongini (138) samt Memorial. (139f.) Dabei wird der vorgängige Entscheid als ordentliche Sentenz anerkannt
- Berichterstattung der Verordneten zur Kontrolle in der Landvogtei Maienfeld: Die eingereichten Rechnungen der Strassenerneuerungen von J. B. Tscharner werden genehmigt; ebenso die Vorschläge zu den Umfahrungen und zum Weinzehnten, wobei man dazu die Obrigkeiten von Maienfeld und Malans miteinbeziehen solle. (140ff.) Für weitere Strassenerneuerungen bittet der Vertreter der Stadt Maienfeld um Einzug von Weggeldern, was durch den Strassenbau-Delegierten geklärt werden soll (145)
- Alt Landeshauptmann Peter von Salis-Soglio merkt unklare Zollbestimmungen an, die gemäss neuen Beschlüssen geregelt werden sollen (146f.)
- Die Häupter sollen gegenüber dem Bischof von Chur auf den Betrag von 10'000 fl. für Strassenerneuerungen insistieren (147)
- Forts.: Weisung an die städtischen Behörden von Chur zur Verbrennung der Schriften von Baptista von Salis (148f.)
1./12.3.
- Gemäss neuen Verhandlungen mit bischöflichen Vertretern sollen 9000 fl. an den Chaussee-Bau ausbezahlt werden. (149f.) Darüber wird die Obrigkeit der Vier Dörfer informiert
- Der Vater von Baptista von Salis bittet um Milderung des Urteils. (151f.) Angesichts seiner Verdienste wird auf die öffentliche Verbrennung verzichtet, stattdessen sollen die verleumderischen Schriften "im gang" verbrannt werden (153)
- Forts. von 150.08-04: Der Agent von Stanislaus Alberti reicht Memorial zu Fideikommiss ein (154f.); beiliegend Forderungen seitens Alt Bundslandammann [Herkules] Sprecher von Bernegg (156f.). Letzgenannter und seine Miterben sollen vorgängig entschädigt werden
2./13.3.
- Nach einigen Veränderungen am Memorial von St. Alberti kann dieses als "fideikommissarische Disposition" erkannt werden (158)
- Ein Gesuchsteller bittet um Bestätigung als "consigliere" der Squadra "Pontignani", ein anderer als "consigliere" der Squadra "Scalvini" in Castello dell'Acqua. (158f.) Dies wird vorbehältlich der "aggravatoria" genehmigt
- Nachtrag zu den Rechnungen des Strassenbaudelegierten J. B. Tscharner (159f.)
- Der Podestà von Morbegno soll das Urteil gegen Paolo Paravicini vollstrecken, worüber auch der Landeshauptmann orientiert wird (160)
- Die Bundsschreiber sollen weitere Schriften von Baptista von Salis verbrennen (161)
- Gutachten zur angeblichen Unterdrückung der veltlinischen Untertanen. (161f.) Die Beratungen darüber werden vertagt
- Der kaiserliche Gesandte überreicht die Beschwerde der mailändischen Brüder Combi wegen Verzollung von Alpprodukten. (163ff. mit Beilagen) Für genauere Untersuchungen werden Deputierte erwählt (168f.)
- Forts.: Die Obrigkeit von Castels-Luzein antwortet mit Informationen zu J. N. Däscher. (169) Diese sollen an die Regierung in Hessen-Darmstadt kommuniziert werden
- Die Gerichtsgemeinde Seewis informiert über Erbforderungen von Klaus Michel. (170f.) Hierfür soll eine Empfehlungsschreiben an den Landvogt im Gasterland versandt werden (172) [fortgesetzt in 151.05]
- Tomaso de Bassus bittet um ein zweites Empfehlungsschreiben zuhanden des kurfürstlichen Hofs in München. (172f.) Dieses wird ihm bewilligt (174)