Verträge, Schreiben und Anträge zwischen der Rhätischen Bahn und dem Kanton Graubünden betreffend die Ausscheidung des kantonalen Strassengebietes bei der Station Furna.
Titel / Bezeichnung
Verträge, Schreiben und Anträge zwischen der Rhätischen Bahn und dem Kanton Graubünden betreffend die Ausscheidung des kantonalen Strassengebietes bei der Station Furna.
Datum
1923 - 1926
Verzeichnungsstufe
Institution
Form und Inhalt
Vertrag zwischen dem Kanton Graubünden, vertreten durch das Bauamt in Chur, und der Rhätischen Bahn AG, vertreten durch die Direktion in Chur, über die Grenzregulierung, d.h. Ausscheidung zwischen Kantons- und Bahngebiet bei der Station Furna.
Chur, den 3. März 1925 (Original).
Kaufvertrag zwischen der Verwaltung der Rhätischen Bahn, vertreten durch die Direktion in Chur, als Verkäufer und Hans Bardill, Lehrer, Furna-Station als Käufer eines ungefähr 213 m2 grossen Bodenstreifens bei der Station Furna. Als Verkaufsumme ist der Betrag von Fr. 540.-- vereinbart worden.
Chur, den 3. März 1925 (Original und Situationsplan).
Schreiben des Oberingenieurs der Rhätischen Bahn an Hans Bardill, Lehrer, Furna-Station, in dem festgehalten wird, dass der Boden für die Strassenverlegung bei der Station Furna rechtmässig enteignet und damit in das Eigentum der Bahngesellschaft Landquart-Davos übergegangen sei.
Chur, den 19. Oktober 1923 (Original).
Schreiben von Hans Bardill, Lehrer, Furna-Station, an das Bauamt des Kantons Graubünden, in dem die im Zusammenhang mit dem Bahnbau vorgenommene Expropriation von Bodenstreifen bei der Station Furna sowie der Rückkauf von zwei Böschungsstücken zum Thema gemacht werden.
Furna-Station, den 28. Oktober 1923 (Original).
Schreiben von Hans Bardill, Lehrer, Furna-Station, an das Bauamt des Kantons Graubünden, betreffend das Besitzverhältnis (Kanton oder Bahn) eines zur Strasse bei der Station Furna gehörenden Areals. Die Besitzerfrage drängt sich nach den Ausführungen des Verfassers wegen eines Reverses im Zusammenhang mit der Erstellung einer Brunnenanlage auf.
Furna-Station, den 29. November 1923 (Original).
Schreiben des Oberingenieurs der Rhätischen Bahn an das Bauamt des Kantons Graubünden in Chur, in dem mitgeteilt wird, dass von einer bergseitigen Verlegung der Strasse bei der Station Furna abgesehen werde. Ausserdem macht der Absender Vorschläge für die Vermarkung des Strassenzuges in diesem Bereich.
Chur, den 11. April 1924 (Original).
Schreiben des Vorstandes der Gemeinde Jenaz an den Bezirksingenieur P. Lorenz mit der Mitteilung, dessen Vorschlag zur Regelung der Strassenangelegenheit bei der Station Furna zuzustimmen.
Jenaz, den 1. Juli 1924 (Original).
Antrag von Bezirkingenieur P. Lorenz als Vertreter des Bauamtes des Kantons Graubünden betreffend die Ausscheidung des kantonalen Strassengebietes bei der Station Furna. Ausserdem werden im Text die Besitzverhältnisse im Bereich der Brunnenanlage bei der Station sowie der Bodenverkauf (Böschung) an Hans Bardill, Lehrer, Furna-Station, angesprochen.
Filisur, den 18. Dezember 1924 (Original).
Begleitbrief der Direktion der Rhätischen Bahn zum Vertrag zwischen dem Kanton Graubünden und der Rhätischen Bahn betreffend die Ausscheidung des kantonalen Strassengebietes bei der Station Furna.
Chur, den 3. März 1925 (Original).
Antrag des Bauamtes des Kantons Graubünden, vertreten durch Bezirksingenieur P. Lorenz, betreffend die Vermarkung der Prättigauerstrasse bei der Station Furna.
Masse
Folio
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Altbestand
Signatur / Identifikationsnummer
Vr C I/N 228
Bemerkungen
Metadaten Migration 2016
Schlagworte: Strassen, Grenzbereinigung
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/4182654ccabe4738aa586ce19f683743
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Schutzfrist
30 Jahre (Ordentliche Schutzfrist gem. GAA)
Schutzfrist Ende
02.01.1957