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A I/12a (B 618/10) - Thaddäus Robustelli und seine Frau Ursula, geborene Travers, in Grossotto im Veltlin wohnhaft, bestätigen Hans Travers den Empfang des väterlichen Erbschaftsanteiles, berechnet auf Grund der am 7. April 1572 erfolgten gerichtlichen Schätzung und der ihnen von Hans Travers gemachten freiwilligen Zahlung von 200 Gulden, und verzichten auf alle Ansprüche an Schloß und Gütern von Ortenstein sowie die Zinse aus dem Etschland. (01.07.1572)

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