AB IV 01/004.13-01 - Verhandlungen des Gotteshausbunds vom 19.–30. November 1575 (19.11.1575 - 28.11.1575)
Title / Designation
Verhandlungen des Gotteshausbunds vom 19.–30. November 1575
Date
19.11.1575 - 28.11.1575
Comment on dating
Kalender: alter Stil
Level of description
Institution
Languages
German
Scope and content
- Gemäss Aufnahme der gerichtsgemeindlichen Mehren sollen keine Beitage mehr abgehalten werden, vorbehalten sind Notsituationen ("landsnöth"), hochwichtige Angelegenheiten oder Einberufungen durch Fürsten u.a. auf eigene Kosten. Sofern ein Bundstag gehalten werden muss, soll dieser anstatt den Beitagen in Chur stattfinden. Dieses Resultat wird den zwei anderen Bünden mitgeteilt (154)
- Frage an Zehngerichtebund, welche Antwort sie dem Oberen Bund wegen des Einsitzes geben wollen (154)
- Forts. von 004.12: Nach dem Zusammentragen der Mehren zum Oberengadiner Handel (Zuoz vs. Ob Fontana Merla) wird den zwei Bünden geantwortet: Falls die Vermittlungsversuche nicht gelingen, belässt man es beim letzten Urteil, dem Mehr der Drei Bünde und der Busse für Ob Fontana Merla (155) [fortgesetzt in 004.14]
- Ehescheidungsklage aus dem Münstertal wird abgewiesen; ein zweiter ehelicher Streitfall an das ordentliche Gericht gewiesen (155)
- Ein Pulvermacher aus dem Engadin beschwert sich, dass Salpeter an Fremde verkauft, nicht aber ihm angeboten werde. Es wird beschlossen, dass Bundesangehörige frei handeln können, gegenüber ausländischen Personen wird ihm das Vorkaufsrecht gewährt (155)
- Streit zwischen Dionys Martin von Samaden und Ammann Jan Goding Madulein von Chamues-ch wegen Scheltworten wird zunächst an Gerichtsbehörden von Bergün gewiesen, danach wird gütliche Übereinkunft getroffen (156)
- Neue Anordnungen zum Alpstreit in Buffalora (156) [fortgesetzt in 004.18]
- Weisungen zum Ehestreit zwischen Hartmann von Planta-Ardez und Martin Ruinatscha von Münstertal (156)
- Der Ehestreitfall im Oberhalbstein, wozu der Vicari nach Rom appelliert hat, soll vor dem ordentlichen Ehegericht entschieden werden (156)
- Kostenstreit zwischen Dionys Jan Martin und Ammann Gaudenz Maduleyn soll gütlich oder sonst durch Behörden von Bergün erledigt werden (156)
- Der deutsche Schulmeister Niklaus Eschenborck bittet, dass man ihm jährlich eine gewisse Geldsumme vom Predigerkloster zukommen lasse. Dies wird auf Gemeinden ausgeschrieben (157)
- Alt Commissari Balthasar von Planta klagt gegen eine Person aus dem Domleschg (157, durchgestrichen)
- Streit zwischen den Gerichtsgemeinden Fürstenau und Ortenstein wegen Appellationsrechten wird geregelt (157)
26.11.
- Forts. von 004.08: Im Streit zwischen Reget von Planta, Hans Jakob von Capol und Jan Wilhelm wird der vorgängige Abschied bekräftigt (157) [fortgesetzt in 004.18]
- Ehe zweier Personen im Münstertal wird geschieden (157)
- Zu Rechnungsprüfung mit Bischof von Chur werden nochmals die vormaligen "Rechenherren" bestimmt (158)
- Streit zwischen Meister Bernhard Zimmermann und dem Klostervogt wegen eines Arbeitsauftrags ("wegen des werchs, so im verdinget worden"), wird an die Kommissäre gewiesen (158)
- Gemäss gerichtsgemeindlichen Mehren betreffend Bischof wird entschieden, dass man das Urteil ("spruch") halten werde, sofern er sich an seinen Eid hält (158)
- Der Gotteshausbund hält fest ("verschreibt"), dass der Bürgermeister NN Willi 120 fl. vom Landvogt von Maienfeld erhalten soll (158)
- Streit zwischen Balthasar von Planta und Statthalter Marc Kuoni von Tomils wegen eines Hauskaufs. Der Kläger kann Appellation einreichen (159)
28.11.
- Verhandlungen mit dem Bischof samt Kapitel über die gegen ihn erhobenen Beschwerden: 1) Ob das Kapitel bezüglich der Rechnungsabnahme zum Gotteshausbund stehen wolle 2) Ob der Bischof die Gotteshausleute als seine Untertanen ansehe 3) Ob er Gericht und Recht nehmen wolle wie seine Vorfahren 4) Ob er den Hauptmann in Fürstenburg mit Rat und zum Schutz der Gotteshausleute setzen wolle 5) Ob er den Gotteshausbund als seine Kastvögte zu Schutz und Schirm ansehen wolle 6) Ob er Rechnung geben wolle wie seine Vorfahren 7) Ob er den Gotteshausbund bei den alten Bräuchen belassen und Recht geben und nehmen wolle wie seine Vorfahren Luzius und Thomas 8) Wen er zum Hauptmann auf Fürstenburg ernennen und ob er seine Gesandtschaft nach Innsbruck schicken wolle, damit die Gotteshausleute beschirmt werden 9) Ob er dem Befehl, das Schloss Ramosch bis zum Paulstag mit Blei und Pulver zu versehen, nachkommen wolle, sonst werden die Gotteshausgemeinden die Zinse einziehen und damit das Schloss versehen 10) Ob er das Schloss Fürstenburg auch mit Geschütz, Waffen und aller Munition versehen wolle (159f.) Diese Klagepunkte werden mitsamt Antworten auf die Gemeinden ausgeschrieben (160)
- Zudem soll der Bischof die Kosten für gehaltene Tage bezahlen. Ebenso will man wissen, wen er zum Hauptmann von Fürstenburg wählt (160)
- Ferner darf der Bischof den Gotteshausbund nicht mehr bei den Eidgenossen verunglimpfen (160)
Category
Type
Location
Staatsarchiv Graubünden
Provenenance
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Reference code / Identification number
AB IV 01/004.13-01
Source
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/454520223c8544c5b7171b45098b17a2
Usability
FreiEinsehbar
Type of reproduction
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Period of retention
0 Jahre (Frei zugänglich)
Expiry of the period of retention
30.11.1575
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Gemeinfrei