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Übereinkommen zwischen der Regierung des Standes Graubünden einerseits und Oberstleutnant P. C. von Tscharner andererseits betreffend «Übergabe der Extraposten und Diligencen-Anstalt» (Ausfertigungen A und B). Beiliegend ein Auszug des Artikels XXIX § 9 der Konvention, mit Taxtabelle für Geldsendungen, Frachtstücke und Reisende von Lindau über Chur, Chiavenna nach Mailand

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