AB IV 01/153.26 - Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 3.–23. März 1790 (03.03.1790 - 23.03.1790)
Titel / Bezeichnung
Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 3.–23. März 1790
Datum
03.03.1790 - 23.03.1790
Verzeichnungsstufe
Institution
Sprachen
Deutsch
Form und Inhalt
Traktanden S. 418–476) = AB IV 01/159.02
3.3. (418f.)
- Liste der anwesenden Häupter und Ratsboten
- Begrüssungen
- Verifizierung der Mehren aus den Gerichtsgemeinden des Gotteshaus- und Oberen Bunds
- Die Grenzstreitigkeiten im Münstertal sollen durch Deputierte untersucht werden
4.3. (419f.)
- Forts: Verifizierung der Mehren aus den Gerichtsgemeinden des Zehngerichtebunds
- Eingegangenes Schreiben aus Malans zum "halbwein" bzw. der Trüter-Abgaben. Dazu sollen die älteren Protokolleinträge überprüft werden
- Wahl von Verordneten zur Prüfung der Strassenbaurechnungen in den Vier Dörfern und Maienfeld
5.3. (420)
- Die bundstäglichen Protokolle sowie spätere Akten werden begutachtet
6.3. (420-422)
- Forts.: Wegen der "Trüter"-Abgaben wird nochmals nach Malans geschrieben
- Behandlung des Bittgesuchs der Nachbarschaft Domat/Ems für die Strassenerneuerungen wird nochmals verschoben
- Schreiben an den ausgetretenen Landeshauptmann zur Ordnung des Archivs und zur Verbesserung der Gefängnisräume
- Antwort der Nachbarn von Malans zum "Trüter-Halbwein"
- Forts. von 158.08-04: Zum Bergwerk in Ramosch werden Verordnete zu Untersuchungen delegiert
8.3. (422-424)
- Zitation von Alt Vicari Heinrich Sprecher von Bernegg bzw. seines Bürgen, wobei der Bundsweibel abgewiesen worden sei. Hierzu wird noch ein Aufschub gewährt
- Zum Prozess Polinelli in Tirano wird eine Delegation erwählt
9.3. (424f.)
- Der regierende Landeshauptmann übermittelt Akten zur Grida generale. Diese werden an den diesbezüglichen Kommissionspräsidenten zur Revision weitergeleitet, während der Landeshauptmann schriftlich vertröstet wird
- Die drei Bundsschreiber sollen die eingetroffenen Mehren klassifizieren
- Heimreiseerlaubnis für den regierenden Vicari
10.3. (425-428)
- Korrespondenz zu den Einwänden der Stadt Chur. Es sollen Vorkehrungen gegen die zu schwer beladenen Fuhrwerke aus Höchst getroffen werden
- Aktuelle Orientierung der Eidgenossen über die Veltliner Beschwerden kann aufgeschoben werden
- Forts. von 158.11: Der anwesende Ammann von Val San Giacomo fordert Bestätigung der Teilprivilegien, was ihm vorbehältlich der Kriminaljudikatur bewilligt wird
11.3. (429-436)
- Beratungen über die Streitigkeiten der Brüder Misani, wobei die Akten unten protokolliert werden
12.3. (437-439)
- Die Nachbarschaft Sils i. D. klagt gegen Thusis wegen der Nutzung von Treibholz. Falls innerhalb von zwei Monaten keine Einigung erfolgt, soll ein unparteiisches Gericht bestellt werden
- Alt Vicari H. Sprecher von Bernegg rechtfertigt sich samt Verteidigungsschrift
13.3. (439-442)
- Vorlesung dieser Verteidigungsschrift
15.3. (443f.)
- Alt Podestà G. Misani protestiert gegen diese Verteidigungsschrift, was in extenso mitprotokolliert wird
- Memorial von Alt Commissari Friedrich von Salis. Für weitere Abklärungen werden Verordnete erwählt, die insbesondere die Komptenzen des Vicari kontrollieren sollen
- Forts.: Berichterstattung der Deputierten zu den Grenzstreitigkeiten im Münstertal. Darüber soll am Bundstag verhandelt werden
- Die Anweisungen zur Verbesserung der Archiv- und Gefängnisräume im Veltlin werden zur Ratifizierung ausgeschrieben
16.3. (444f.)
- Der Podestà von Teglio schreibt wegen der Akten zur Grida generale. Dies muss bloss quittiert werden
- Die städtischen Behörden von Chur sollen dafür sorgen, dass Alt Podestà B. Walthier die Schulden an die Säumer zurückzahle
- Empfehlungsschreiben der Gerichtsgemeinde Schiers zugunsten des Deserteurs Mathis Conzett. Dazu will man nochmals beim Obersten in sardinischen Diensten intervenieren
17.3. (445f.)
- Eingegangenes Schreiben des Kapuzinergenerals. Zur Unterstützung der vorgesehenen Visitation wird ein Rundschreiben an die Amtsleute im Veltlin versandt, zudem dem General geantwortet
- Forts.: "Pro Memoria" der Lehensleute in Malans zu den "Trüter"-Abgaben
- Ausgehende Korrespondenz an den kaiserlichen Gesandten, an die Nachbarn und die Äbtissin von Müstair wegen der Grenzstreitigkeiten sowie an Graf d'Hauteville wegen der Empfehlung wird verabschiedet
- Prüfungsberichte zu den Strassenbaurechnungen; nebenbei werden praktische Fragen dazu geklärt
18.3. (447-452)
- Der bundstägliche Entscheid zu den Trüter-Abgaben wird erneuert. Die Gerichtsgemeinden sollen jedoch über die neuen Einlagen dazu informiert werden
- Der Hauptmann der Miliztruppe in Morbegno darf selbstständig eine Uniform machen lassen
- Nach dem Bericht zum Memorial von Friedrich von Salis kann dieses vorbehältlich der "aggravatoria" ausgeschrieben werden
- Druckschrift [?], welche die Rechtsverhältnisse im Veltlin gründlich beleuchtet, wird an alle Gerichtsgemeinden verteilt
- Ausgehende Korrespondenz zum Streit der Brüder Misani wird verabschiedet
20.3. (452-461)
- Das bisherige Sitzungsprotokoll wird genehmigt
- Forts.: Wahl von unparteiischen Rechtsprechern im Streit zwischen Sils i. D. und Thusis
- Stellungnahme zugunsten von Alt Vicari H. Sprecher von Bernegg. Wegen Bestrafung desselben sollen die Gerichtsgemeinden befragt werden, wobei man es bei einem Verweis belassen will
- Die Nachbarn von Scuol erneuern ihre Klagen gegen Tarasp wegen der Waldfrevel. Hierzu wird an die österreichische Regierung in Innsbruck geschrieben
- Klärung der Zollverhältnisse an der Luziensteig gegenüber den renitenten Bundsangehörigen
- Ausgehende Korrespondenz an den Podestà von Teglio an Oberst N. Christ von Santz, an die Stadt Chur wegen Forderungen an B. Walthier, an Malans wegen der Zitation von H. Sprecher von Bernegg bzw. Jakob von Planta-Wildenberg als Bürgen wird verabschiedet
22.3. (461-468)
- Heinrich Sprecher von Bernegg leistet Widerruf, falls er Amtskollegen beleidigt haben soll
- Schreiben an den kaiserlichen Gesandten wegen der Waldstreitigkeiten zwischen Scuol und Tarasp
- Ermahnungen an die renitenten Gerichtsgemeinden, die den Zoll an der Luziensteig nicht bezahlen wollen
- Vorschläge von Chr. Dalp zu Strassenverbesserungen. Er kann gleich einzelne Massnahmen davon umsetzen
- Die drei evangelischen Dekane bitten darum, ein Memorial mitsenden zu dürfen. Dies wird ihnen bewilligt
- Aufnahme der Mehren:
1) Über die Verfügung gegen "Ausreisser" aus Bern soll erst am Bundstag entschieden werden [fortgesetzt in 159.11-01]
2) Der Professorentitel wird Pfarrer Jakob Valentin zuerkannt
3) Antrag der Gemeinde Haldenstein betreffend Weggelder wird gutgeheissen [fortgesetzt in 159.11-02]
4) Das Veräusserungsverbot von 1784 soll auch für die Landvogtei Maienfeld gelten
- Der Beitrag von 200 fl. für Strassenerneuerungen in Domat/Ems wird offiziell bewilligt
- Finanzhilfen für die Wasserschäden in Untervaz sollen vom Anteil der diesbezüglichen Annatengelder abgezogen werden
- Die Nachbarschaft Felsberg muss Atteste zu den Wasserschäden einreichen
23.3. (468-476)
- Die Kopie des Bundsbriefs von 1544 in der Sammlung "Graubündnerische Grundgesäze" wird beglaubigt
- Forts.: Gutachten zum Streithandel Polinelli wird gutgeheissen
- Forts. von 158.08-03: Eingabe der Salzhändler Pedretti und Georgi wird hinfällig erklärt
- Verordnete präsentieren Massregeln gegen überladene Fuhrwerke. Überdies wird nochmals beim Oberamt Feldkirch wegen der Breite der Achsen interveniert, die durch die Grenzwächter an der Luziensteig kontrolliert wird
- Gesuch der Protestanten in Valchiavenna kann ausgeschrieben werden
- Rundschreiben an die Veltliner Amtsleute betreffend korrekter Titulaturen
- Eingegangens Schreiben der Gerichtsgemeinde Rheinwald zur Errichtung eines Hospizes am Splügenpass. Hierfür wird ein Empfehlungsschreiben an die eidgenössischen Orte verfasst
- Oben angekündigte Streitakten und Protokollauszüge zwischen T. und G. Misani. Das mehrfach abgelehnte Appellationsbegehren wird bekräftigt, darüber der Landeshauptmann orientiert; beiliegend Stellungnahme der Frau Landeshauptmann
- Vorbehalte zur Ausschreibung der Protestanten von Valchiavenna
- Nochmalige Beratung zum Rundschreiben betreffend Titulaturen
- Instruktionen an den Podestà von Morbegno
- Memorial der Nachbarschaft Girola wegen Waffentragen und Zollbefreiung [fortgesetzt in 159.04]
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/153.26
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/4710014137984fedb80b5bf62a51451b
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Reproduktionsart
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Schutzfrist
0 Jahre (Frei zugänglich)
Schutzfrist Ende
25.03.1790
Nutzungsrechte
Gemeinfrei