Titel / Bezeichnung
Die Staaten von Holland und West-Friesland erlauben der Frau Katharina, Ehefrau des Gerad de Radt, wohnhaft zu Hadchambacht zu disponieren, testieren und ordinieren über alle Güter (Mobilien und Immobilien) und Lehen, über die sie jetzt verfügt und noch künftig verfügen wird, in welcher Form (Testament, Kodizill, Brief usw.) dies auch immer sei.
(Regest von Dr. Willem F. Daems, Arlesheim).