Form und Inhalt
23.6.
- Jan Kehl von Bergün soll die Geldsumme, die ihm der Gotteshausbund schuldet, von Landeshauptmann H. Hartmannis empfangen (58)
- Die Lehensstreitigkeiten zwischen dem Abt von St. Marienberg und der Nachbarschaft Sent (Sins) werden geregelt (58) [fortgesetzt in 006.17]
- Urteilsbestätigung im Streit zwischen dem Bischof von Chur gegen die Gerichtsgemeinde Oberhalbstein (59)
- Ammann Hans von Porta von Sent hat auf Befehl verschiedener Gemeinden Hellenbarden gekauft, wobei die Gemeinden diese nun nicht annehmen wollen. Falls keine gütliche Einigung erfolgt, soll an der benachbarten Behörde Recht gesucht werden (59)
- Im Streit zwischen Hans Marmels und Janutt NN von Filisur wird beschlossen, dass sie das Recht am Gericht Oberhalbstein nehmen sollen (59)
- Konrad Raschèr streitet mit der Gemeinde Oberengadin, da diese ihm die Gerichtskosten ("grichttß zeerung") nicht bezahlen will. Über diesen Streitfall soll das Gericht von Bergün entscheiden (59)
- Rechtsöffnung für Jan Urban wegen Aberkennung von Wegrechten in Savognin (59)
- Wegen des Scheckischen Lehens sollen die Lehensleute in Fürstenburg vor Gericht erscheinen (60)
- Den bischöflichen Hofmeistern und Anwälten wird bestätigt, dass man ihnen Gericht und Recht halte, "es seigindt die ganntten zu oder nitt" (60)
24.6.
- Antwortschreiben an Erzherzog Ferdinand wegen der richterlichen Besatzung im Unterengadin (60)
- Nachtrag:
Die sog. Siegler schreiben auf Antrag von Gallus von Mont an Landeshauptmann und Vicari, damit sie sich um Frieden zwischen den Beccaria und den Marliani bemühen (60)