AB IV 01/007.22-01 - Bundstag der Drei Bünde in Ilanz vom 22.–26. November 1592 (22.11.1592 - 25.11.1592)
Title / Designation
Bundstag der Drei Bünde in Ilanz vom 22.–26. November 1592
Date
22.11.1592 - 25.11.1592
Comment on dating
Kalender: alter Stil
Level of description
Institution
Languages
German
Scope and content
Tag 1: 22.11.
- Wahl der Amtsleute in den Untertanengebieten: Landeshauptmann, Vicari, Commissari, Cavalier, Podestà von Tirano, Podestà von Traona, Landvogtei Maienfeld, Podestà von Piuro, Podestà von Morbegno, Podestà von Teglio, Podestà von Bormio (183)
- Münzmandate (184)
- Wahl der (Rechnungs-)Kommissäre zur Jahrrechnung im Veltlin (184); zusätzlich soll ein Helfer oder "knecht" erwählt werden (185)
- Die "Gemeinden" sollen sich bei Verteilung der Ämter an die Vorschriften halten (185)
- Wahl zweier zusätzlicher Helfer oder Amtsknechte für den Landeshauptmann (185)
Tag 2: 23.11.
- Forts.: Verteilung der Veltliner Ämter samt Stellung der Bürgen (186f.)
- Verpachtung des Zolls in Chiavenna (188)
- Die Nachbarn von Fläsch beschweren sich über Zinsabgaben für den Wald Menn. Die Häupter sollen sich mit den Nachbarn auf einen jährlichen Zins einigen (188)
Tag 3: 24.11.
- Bitte an den Herzog von Mailand, die "abgewichnen personen von pundt im Sonderser ambt", die des Verrats verdächtigt werden, dem Landeshauptmann auszuliefern (189)
- Der regierende Commissari darf neben dem deutschsprachigen Kanzler auch einen "welschen" Schreiber aus dem Veltlin ernennen (189)
- Wegen der Heiratsgüter der Töchter von Stefan Lambertenghi von Tirano wird das Urteil des Podestà bestätigt (189)
- NN Fadlus versus NN Hermes (190, fragmentarisch)
- Urteilsannullation zwischen Battista Pestalozzi und Carlo Pestalozzi (190)
- Bernardin Pelizzari wird ein Hauskauf bestätigt (190)
- Empfehlungsschreiben für Bartolomeo Corn (von Castelmur) zuhanden des Erzherzogs (190)
- Die Söhne von Dr. NN Stup(p)a werden als Bundsangehörige aufgenommen (191)
- Die Nachbarschaft Grosio muss Marco Antonio Venosta als Hintersassen aufnehmen (191)
- Bitte an den französischen König, das Bündner Kriegsvolk zu entlassen (191)
Tag 4: 25.11.
- Der erstinstanzliche Entscheid des Vicari im Streit zwischen dem Podestà von Traona und Battista "Grap" wegen Schmähworten gegen die Obrigkeit wird bekräftigt (192)
- Die Streitigkeiten zwischen den Nachbarschaften "Conwig" und "Canaller" werden an die (Rechnungs-)Kommissäre delegiert (192)
- Im Streit zwischen der Gemeinde Sondrio und den Kaufleuten wegen der abgeweideten Wiese wird entschieden: Niemand darf gegen die alten Bräuche die Wiesen abweiden lassen. Bei Not sind diese Weiden jedoch zum Kauf freigegeben (192)
- Strittige Zinsen in Chiavenna werden den "Evangelischen" zugesprochen (192)
- Im Streit zwischen Johann Faccio Rosalin und den Frauen aus Misox wird der an der Churer Kilbi ausgegangene Abschied bestätigt (193)
- Betreffend der Landeszölle werden keine Veränderungen vorgenommen (193)
- Die Mönche in [?] können den Zins von Daniel Pestalozzi ablösen, wenn sie wollen (193)
- Thadeus Robustelli darf Zinsleistungen gegenüber dem Bischof von Como ablösen (193)
- Hypolyt Paravicini wird das vorgängige Urteil des Podestà "in contumatia" bestätigt (193)
- Daniel Pestalozzi wird im Streit mit "denen under dem see" wegen der Alp das Zugrecht vergönnt (193)
- Forts. von 007.16: Die Amtsleute sollen den Knechten die versprochenen Entschädigungen für die Gefangennahme des Grafen Scipio von Gamber/Gambar bezahlen (194) [fortgesetzt in 007.24]
- Weinordnung: Kein Säumer, auch keine Bundsleute und Fremde, dürfen mehr als 12 Saum Veltliner Wein kaufen und wegführen (194)
- Empfehlungs- und Kredenzschreiben für die "Gasconische Hauptleute" an den französischen König wegen ausstehender Zahlungen (194)
- Gemäss gerichtsgemeindlichen Mehren zum Ausschreiben des französischen Ambassadoren wird die Vereinigung mit Frankreich prinzipiell gutgeheissen (195)
- Im Streit zwischen Christian Wirt von Morbegno und Francesco Beccaria wird der auf Churer Kilbi ausgegangene Abschied bestätigt (195)
- Münzmandate zu neuen Geldsorten (195f.)
- Empfehlungsschreiben für Vicari NN von Salis und Mitinteressierte wegen Kornschulden (196)
- Das Herzogtum Mailand soll bei Erbfällen die Bündner gleich halten, wie diese die Mailänder halten (196)
- Die Bestimmungen des Zollbuchs von Morbegno werden bestätigt (196)
- Festsetzung der Fuhrmenge für Kaufmannsgüter: 20 Rupp pro Saum (196)
- Um die Zollstreitigkeiten in Mantello sollen sich die (Rechnungs-)Kommissäre kümmern (196)
- Zur Bürgschaft für in Morbegno Niedergelassene belässt man es bei den alten Satzungen (196)
- Die Squadra Tirano und die Gemeinde Puschlav sollen einander freien Handel gewähren (196f.)
Category
Type
Location
Staatsarchiv Graubünden
Provenenance
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Reference code / Identification number
AB IV 01/007.22-01
Source
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/4842a8782c494df38f3cbaac22993390
Usability
FreiEinsehbar
Type of reproduction
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Period of retention
0 Jahre (Frei zugänglich)
Expiry of the period of retention
27.11.1592
Rights of use
Gemeinfrei