AB IV 01/089.01-03 - Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 15.–26. Februar 1723 (23.02.1723 - 26.02.1723) AB IV 01/089.01-03



Objekte / Dokumente

AB IV 01/089.01-03 - Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 15.–26. Februar 1723 (23.02.1723 - 26.02.1723)

Detailansicht
Titel / Bezeichnung

Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 15.–26. Februar 1723

Datum

23.02.1723 - 26.02.1723

Bemerkung zur Datierung

Kalender: neuer Stil

Verzeichnungsstufe

Einzelstück

Institution

Staatsarchiv Graubünden

Sprachen

Deutsch

Form und Inhalt

12./23.2. - Forts. von 088.01-03: Der regierende Landvogt von Maienfeld verlangt Weisung, da sich die Lehensleute des Schlegel-Lehens in Jenins weigern, mehr Zins zu bezahlen. Man will dazu die Gerichtsgemeinden befragen (31f.) - Forts.: Trotz Protesten wird das gestrige Dekret zwischen den Vier und Sechs Porten bestätigt. Die anderen beiden Punkte – unparteiisches Gericht sowie Vorrechte bei der Warenladung – will man an die Gerichtsgemeinden ausschreiben (31ff.) - Entscheid im Streit zwischen Paul Paravicini von Tirano mit der Familie Lazzaroni um eine Bürgschaft (36f.) [fortgesetzt in 089.04] - Nach Prüfung der Weiderechte im Veltlin durch Deputierte beschliesst man, diese Angelegenheit wegen der grossen Bedeutung auf den nächsten Bundstag zu verschieben (37) 14./25.2. - Forts.: Paul Paravicini will gegen den gestrigen Entscheid vor den nächsten Bundstag appellieren, was ihm verwehrt wird. Er darf aber an die Gerichtsgemeinden appellieren (37ff.) - Forts.: Auf die Rechtfertigung von Landammann und künftigem Podestà Ulrich de Caragut annulliert man den von ihm geschlossenen Vertrag mit einem Veltliner und stellt ihm frei, das Podestà-Amt abzugeben (39ff.) - Das von der Stadt Maienfeld wegen des Fuhrwesens begehrte Schreiben soll an den dortigen Landvogt, den Vogt von Liechtenstein, an Verwalter Gugger sowie an den Amtsmann in Hohenems geschickt werden (41) - Weisung an den Commissari wegen der Forderung von Christian Rodel gegenüber Alt Vicari [Simon] Paravicini (41f.) - Abnahme der Rechnungen von Stadtvogt NN Enderlin über die Wache und den Zoll auf der Luzisteig (42) - Empfehlungsschreiben an die Obrigkeit von Malans (42f.) - Eingegangene Nachricht, wonach der Landvogt von Sargans zu Verhandlungen über den Grenzstreit gegen Ragaz bevollmächtigt sei. Also soll sich die Delegation zur Abreise an die Konferenz bereit halten (43f.) - Bezahlung des Wächterlohns für Arnold Iten bei der unteren Zollbrücke (44) - Dem kaiserlichen Gesandten will man nochmals die Beschwerden präsentieren, insbesondere wegen des neuen Schmalzzolls (44f.) - Das Schreiben an den Kaiser soll vorerst noch zurückbehalten werden (45) 15./26.2. - Forts. von 088.04-04: Im Streit zwischen den beiden Alt Comissari H. A. Jenatsch und Chr. Schorsch will man auf Antrag des Letztgenannten erst am nächsten Bundstag verhandeln (45f.) [fortgesetzt in 089.06-03] - Landeshauptmann [Antonio] Viscardi verlangt Vergütung für Erstellung des Plans ("riss)", worauf man nicht eingeht (46) - Wegen des auf die Galeeren verurteilten Delinquenten will man dem Residenten Valerio Belli in Venedig schreiben (46) - Gesuch von Oberzunftmeister Luzi Bavier betreffend verkaufter Weingärten des Collegium Philosophicum. Den Erlös aus dem Verkauf will man verzinsen (46f.) - Auf die Forderung von Landammann Fabrizio Quartirone will man am nächsten Bundstag eingehen (47) - Almosen für einen Mann aus Oberhalbstein. Es handelt sich hierbei nicht um Schussgeld, obwohl er einen Wolf geschossen hat, da dies gegen die Dekrete der Drei Bünden wäre (47f.) - Nach nochmaliger Prüfung der Mehren will man dem Bischof von Como schreiben, damit er wegen der Monitorien aus Rom Abhilfe schaffe. Sollte er nicht darauf eingehen, will man gemäss Mehren der Gerichtsgemeinden die Provisionalpunkte umsetzen (48f.) - Hauptmann [Sebastian] Meng soll wegen der durch die von den Erben Abys verweigerten Zinszahlungen entstandenen Unkosten geholfen werden (49f.) - Der Präfektrichter Florian Fries von Chur darf seine Beschwerden gegen seinen Schwager Hauptmann NN von Salis an die Gerichtsgemeinden ausschreiben (50) - Die Deputierten zur Marchensetzung auf der Malixer Alp werden entlöhnt (50f.) - Saläre (51)

Kategorie

Schriftgut

Art

Papier

Standort

Staatsarchiv Graubünden

Provenienz

Freistaat Gemeiner Drei Bünde

Signatur / Identifikationsnummer

AB IV 01/089.01-03

Quelle

Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/485c46b1fb24448ab15ccdef62c3ed94

Benutzbarkeit

FreiEinsehbar

Reproduktionsart

Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat

Schutzfrist

0 Jahre (Frei zugänglich)

Schutzfrist Ende

28.02.1723

Nutzungsrechte

Gemeinfrei

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