AB IV 01/008.41 - Verhandlungen der Drei Bünde vom 3.–7. Dezember 1604 (03.12.1604 - 07.12.1604) AB IV 01/008.41



Objekte / Dokumente

AB IV 01/008.41 - Verhandlungen der Drei Bünde vom 3.–7. Dezember 1604 (03.12.1604 - 07.12.1604)

Detailansicht
Titel / Bezeichnung

Verhandlungen der Drei Bünde vom 3.–7. Dezember 1604

Datum

03.12.1604 - 07.12.1604

Bemerkung zur Datierung

Kalender: alter Stil

Verzeichnungsstufe

Einzelstück

Institution

Staatsarchiv Graubünden

Sprachen

Deutsch

Form und Inhalt

3.12. - Einsitzstreitigkeiten zwischen Landammann Salomon Buol und Ammann Jan Luzi Gerber (265) 4.12. - Alt Vicari Antonio von Sonvico als Gesandter, vom Bundstag von Ilanz nach Zürich verordnet, berichtet über seine Verrichtungen (266) - Aufnahme der Mehren der Gerichtsgemeinden – wobei jene des Gotteshausbunds separat aufgeführt werden (266–269): 1) Diese ergeben, dem Rat der eidgenössischen Orte folgend die Kapitulation mit Mailand anzunehmen, sofern die Festung Fuentes gemäss Vertrag von 1531 geschliffen wird. 2) Ebenso wird der Punkt betreffend Durchzug von Truppen gutgeheissen (269) 5.12. - Informationsschreiben an die Eidgenossenschaft wird verabschiedet (270) - Alle Gerichtsgemeinden werden zur Waffenrüstung aufgerufen, die Musterung findet im Frühling statt. Dabei soll die Erneuerung des Schwurs auf den Bundsbrief und den Dreisieglerbrief erfolgen (270) - Zusammenkunft der Häupter auf Mitte März in Ilanz zur Vereidigung der neuen Amtsleute und Zustellung ihrer Bestellbriefe (270) - Vicari Hans von Salis erhält die Lizenz als "proveditor" (271) - Einsetzung eines Geheimen Rats, der für alle anfallenden Geschäfte zusammenkommt und "best vermögens provedieren und fürsechung thüeyendt". Bei wichtigen Angelegenheiten soll er mit Ratschlag der Gemeinden handeln. Hierzu sollen sich die Gerichtsgemeinden bis zum 23. äussern. Es werden sogleich die Räte verordnet (271) - Empfehlungsschreiben für Albert von Mont an die Republik Venedig (271) - Landvogt Georg Beeli von Belfort möchte gegen Perpetua NN von Alvaneu prozessieren (271) 6.12. - Mannrechtsbrief für Bartholomäus von Stampa im Bergell (272) - Die Streitigkeiten zwischen dem Priester NN Cornascha und dem Podestà und Kanzler von Piuro werden geregelt (272) - Mannrecht für Lorenz Ruinella (272) - Der Podestà von Traona und der Cavalier sollen das ergangene Urteil für Dr. NN Malacrida vollziehen (272) - Dem Schmied in Chiavenna lässt man die Wahl, bei der Übereinkunft ("composition") zu verbleiben oder sich gegen den Amtsmann zu stellen (272) - Urteilsbestätigung zwischen den Kindern von NN Fioremont und Sr. NN Thomas (272) - Der Obere und der Zehngerichtebund wollen ihre Anstände mit dem Gotteshausbund beilegen. Der Eid soll gemäss altem Bundsbrief geschehen (273) - Die Streitigkeiten zwischen Hauptmann Jochum NN und Ammann Andrea von Marmels wegen Ehrverletzung sowie zwischen den Erben von Oberst NN Hartmann und Hans Hartmann werden geregelt (273) - Zitationserlaubnis für NN Iseli aus Basel wegen gepfändeten Gütern (273) 7.12. - Im Streit zwischen Johann Quaini und Augustina, Ehefrau von Lorenz de Comperiis von Mello, soll der Podestà das Urteil des Vicari vollziehen (274) - Antrag der bischöflichen Anwälte betreffend Streitsache im Münstertal. Die zwei Bünde delegieren die Angelegenheit an die Behörden des Gotteshausbunds (274f.) - Nach den Ausführungen der Proveditoren wird im Geheimen eine Kopie des Berichts von Leutnant NN Schorsch nach Zürich geschickt und gleichzeitig um Rat gefragt. Daneben wird an die Proveditoren geschrieben, gutes Aufsehen ("speech") zu halten und bei Tag und Nacht den Bürgermeister zu benachrichtigen, der je nach Wichtigkeit der Sache die Häupter und Boten einberufen soll. Diese Regelung gilt solange, bis die Gerichtsgemeinden ihre offiziellen Mehren zum Geheimen Rat vermelden. Ausserdem sollen die Gemeinden die Geschütze rüsten (274f.)

Kategorie

Schriftgut

Art

Papier

Standort

Staatsarchiv Graubünden

Provenienz

Freistaat Gemeiner Drei Bünde

Signatur / Identifikationsnummer

AB IV 01/008.41

Bemerkungen

Vorgängig: "Prottocoll von gmeinen Dryen pündten uff den 3 decembris ao. 1604 von wegen des ußschribens der hr. eidtgnossen betreffent der Meylandischen capittulationes" (263, 264 leer) S. 276–278 leer, 279 mit Notizen, 280 wieder leer

Quelle

Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/4872ea049dc44541aa6aff363e989928

Benutzbarkeit

FreiEinsehbar

Reproduktionsart

Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat

Schutzfrist

0 Jahre (Frei zugänglich)

Schutzfrist Ende

09.12.1604

Nutzungsrechte

Gemeinfrei

Navigation

​
de
Das Portal
Geschichten
Themen
Veranstaltungen
Institutionen