Form und Inhalt
[27.8./7.9.]
- Liste der Ratsboten des Gotteshausbunds (139f.)
29.8./9.9.
- Die Vertreter von Bivio und Marmorera verlangen, dass Ulrich von Salis wieder als Ratsbote einsitze. Das im Bergell ergangene Kontumazurteil wird bestätigt, danach Ulrich von Salis als Bote zugelassen (149f.) [fortgesetzt in 061.11]
- Forts. von 060.11: Streit zwischen Müstair und den inneren zwei Terzalen: Richter NN von Capol soll, da von seiner Gemeinde ordentlich instruiert, dieser Session als Ratsbote beiwohnen. Im Übrigen sollen sie ihren Streit durch Vermittlung der zwei Delegierten oder aber durch ein Gericht beilegen (150f.) [fortgesetzt in 062.12-02] [fortgesetzt in 062.04]
30.8./10.9.
- Das Hochgericht Oberengadin soll die Streitigkeiten mit Landammann Anton Clopath von Schams gütlich beilegen (159f.)
- Zunftmeister Florian Fries von Chur beklagt sich, dass ihm das Hochgericht Oberengadin trotz des vor einem Jahr ergangenen Dekrets kein Rekursrecht ("beneficium recursus") zugestehen würde. Das Dekret wird bestätigt (160f.)
- Forts.: Die Wahlstreitigkeiten im Münstertal sollen innerhalb der nächsten zwei Monate durch zwei Vermittler beigelegt werden (161f.) [fortgesetzt in 061.11]
11.9.
- Bestimmung des Gerichtsstands im Streit zwischen den Nachbarschaften Bergün und Filisur (176)
13.9.
- Besetzung der Ämter der Gotteshausbunds, worauf Dispute wegen Einhaltung des Malanser Spruchs entflammen (184ff.)
- Bezahlung des Bundsläufers (187)
- Vereidigung der neu erwählten Bundsamtsleuten (187)
- Im Streit zwischen den Gemeinden Bergün und Obervaz wegen Bezahlung der Saläre von letztem Bundstag wird entschieden (187)
- Um die Streitigkeiten zwischen Giovanni Fanconi und Podestà NN Mengotti soll sich die Obrigkeit von Puschlav kümmern (187f.)
Beilage:
- Abschrift des Ausschreibens an die Gotteshausbund-Gemeinden o. D. (248–251)