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AB IV 01/097.01-04 - Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 24. Februar bis 11. März 1735 (09.03.1735 - 11.03.1735)
Titel / Bezeichnung
Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 24. Februar bis 11. März 1735
Datum
09.03.1735 - 11.03.1735
Verzeichnungsstufe
Einzelstück
Institution
Sprachen
Deutsch
Form und Inhalt
26.2. [bzw. 9.3.]
- Dem kaiserlichen Gesandten wird mitgeteilt, dass man zur Bestrafung der verbotenen Werbungen eine Untersuchungskommission beauftragt habe. (86f.) Dafür bittet man ihn um Auszahlung der Pensionsgelder und freie Einfuhr von Getreide
- Erst nach Androhung von Strafmassnahmen kann die Expertise der Bluzgermünzen durchgeführt werden (87f.)
- Forts.: Graf Johann Stefan von Salis als ehemaliger Podestà von Tirano soll das päpstliche Monitorium wegen der Brüder Negri nicht weiter beachten. Vielmehr will man dagegen beim Nuntius in Luzern protestieren (88ff.)
- Zusätzlich sollen Verordnete mit dem Bischof von Chur darüber sowie zum Konkordat mit Como beraten (90f.)
- Nachträgliche Vereidigung eines Syndikatoren (91)
- Gesuch von Valentino Merizzi um Waffentrage-Lizenz wird abgelehnt (91)
- Der französische Botschafter J-L. de Bonnac meldet, dass Hauptmann NN Davatz als Dolmetscher entlassen worden sei (91f.)
27.2. [bzw. 10.3.]
- Der Priester NN Borelli beschwert sich über die Sentenz des Commissari im Streitfall mit den Schwestern Casanova. (92f.) Darum sollen sich die Syndikatoren kümmern
- Für die Entschädigungen der aufgestellten Grenzwächter im Unterengadin müssen spezifizierte Abrechnungen geliefert werden (93f.)
- Forts. von 096.08-04: Verordnete berichten über die Gespräche mit dem Churer Bischof wegen der Begräbnisse ungetaufter Kinder. Dabei zeigt sich dieser sehr entgegenkommend. (94f.) Die Katholiken in Sagogn und Falera werden zu einer gütlichen Einigung aufgerufen [fortgesetzt in 097.10]
- Nach Eingang eines Schreibens des kaiserlichen Gesandten werden ihm die Akten zur Untersuchungskommission weitergeleitet. (97f.) Es wird nochmals auf die Pensionen und Passöffnungen hingewiesen
- Das eingetroffene Schreiben des Sekretärs A. Sablonière muss übersetzt werden (98)
- Der Aktuar soll ein Konzept für neue Münztaxen ausarbeiten (98)
28.2. [bzw. 11.3.]
- Spesenrechnung für eine Geschäftsreise nach Tarasp anno 1731 (99)
- Das Schreiben an den kaiserlichen Gesandten wird verabschiedet (99)
- Forts.: Die Verordneten beim Bischof melden, dass dieser den Nuntius zugunsten des Konkordats mit Como bereits kontaktiert habe. (99ff.) Wegen des päpstlichen Monitoriums empfiehlt er Einflussnahme über den Nuntius
- Zur Neulancierung der Konkordatsverhandlungen werden Deputierte erwählt, wegen der falschen Voraussetzungen zur Errichtung des Monitoriums wird an den Nuntius geschrieben (102f.)
- Zur Vereidigung von zwei Syndikatoren wird eine letzte Frist angesetzt (104)
- Die vom Aktuar erarbeiteten Münztaxen werden verabschiedet und zum Druck übergeben (104ff.)
- Auf die übersetzte Einlage von A. Sablonière wird mit Ärger über solche Einmischungen in Landesangelegenheiten reagiert (112f.)
- Gegenüber der Republik Venedig können die Häupter eigenständig antworten (113f.)
- Eingegangenes Schreiben des Gesandten P. von Wolkenstein wird zur Kenntnis genommen (114)
- Alte Beschwerde wegen Büssung für zu späte Vereidigung als Commissari wird abgewiesen (115)
- Schluss mit Regelung, dass die Saläre aus den Zolleinnahmen gedeckt werden sollen (115)
Nachträge:
- 29.2./12.3.1735: Die drei Häupter genehmigen das Protokoll und markieren die Ausschreibe-Punkte (115)
- Das Patent für Kriegskommissär J. Pellizzari wird dreifach besiegelt (116)
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/097.01-04
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/49254eb5b8dd42e8b15c0c2412104b94
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Reproduktionsart
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Schutzfrist
0 Jahre (Frei zugänglich)
Schutzfrist Ende
13.03.1735
Nutzungsrechte
Gemeinfrei