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AB IV 01/072.01-06 - Bundstag der Drei Bünde in Ilanz vom 15. September bis 8. Oktober 1711 (01.10.1711)
Titel / Bezeichnung
Bundstag der Drei Bünde in Ilanz vom 15. September bis 8. Oktober 1711
Datum
01.10.1711
Bemerkung zur Datierung
Kalender: neuer Stil
Verzeichnungsstufe
Einzelstück
Institution
Sprachen
Deutsch
Form und Inhalt
Tag 12: 20.9./1.10.
- Bericht der zur Prüfung der Landeskasse verordneten Revisoren; Wahl eines neuen Kassiers; Integration der Landesrechnungen ins Ausschreiben (200ff.)
- Das Memorial von Dr. Peter von Salis wird zurückgewiesen, da der ehemalige Commissari Peter von Planta dazu nicht zitiert wurde (204f.)
- Forts.: Die Protestanten von Sagogn bedanken sich für das ihnen zugesprochene Jahrgeld (205)
- Den venezianischen Residenten will man bitten, auf die Auflagen ("imposto ducale") zur Erleichterung des Kornhandels zu verzichten (205f.), weshalb man ein Schreiben aufsetzt (206f.)
- Protestnote von Oberstleutnant NN Paravicini gegen einige Personen von Bivio, die sich entgegen den Verträgen Ämter angeeignet haben. Dies will man an die Gerichtsgemeinden ausschreiben (207f.)
- Die Professoren des Collegium Philosophicum bitten um Bezahlung der ausstehenden Schuld von Oberzunftmeister Johann Bavier. Man ermahnt sie zur Geduld (208) [fortgesetzt in 073.02-01]
- Das Memorial des Alt Podestà von Traona, Johann Peter Bossi, wird gutgeheissen. Demnach muss Alt Podestà Bernardo Massella einen Kompromiss vor dem Januar-Kongress finden (209)
- Saläre für die zur Besichtigung der Strassen abgeordneten Deputierten (209)
- Die Klagen aus dem Rheinwald wegen Entrichtung des Churer Zolls werden geregelt (209f.)
- Forts. von 071.01-03: Im Streit zwischen Misox und Rheinwald um das Rodfuhrwesen belässt man es beim Entscheid des Oberen Bunds (210f.)
- Die Faktoren bzw. Spediteure von Chur beschweren sich über das Flösserei-Verbot. Ohne dieses ist aber das Verbot der Schmalzausfuhr nicht durchsetzbar, weshalb man das genannte Dekret bestätigt und es nach Domat/Ems, Tamins und Felsberg kommuniziert (211) [fortgesetzt in 072.02-01]
- Tomaso Lombardino von S. Bernardo wird als Notar in Valchiavenna zugelassen (211f.)
- Die Reisespesen für Landschreiber Johann Gaudenz von Castelberg, der die Zollgelder in Chiavenna abgeholt hat, werden ausgezahlt (212)
- Die von den Syndikatoren vorgeschlagenen Verordnungen für das Veltlin will man den Gerichtsgemeinden unterbreiten (212f.):
1) Beschränkung der Pfründen; Notwendigkeit einer Spezialerlaubnis durch die Drei Bünde bei Einrichtung einer neuen Pfründe (213f.)
2) Verbot, liegende Güter der Kirche zu übergeben (214)
3) Weltliche Personen dürfen sich ohne Expresserlaubnis des Amtsmann nicht von Geistlichen "examinieren" lassen (214f.)
4) Apostolische Notare dürfen dem weltlichen Gericht keine Dokumente abliefern. Weltlichen Personen wird verboten, sich eines geistlichen Notars zu bedienen (215)
5) Die Amtsleute sollen sich die Schriften verstorbener Notare, die sich in geistlichen Händen befinden, beschaffen, und durch eine Grida verbieten, solche Schriften an geistliche Autoritäten auszuliefern (215)
6) Wucher soll bei der Kanzlei eines jeden Amts angezeigt werden (216)
7) Die Rechtsgelehrten ("consulis di giustitia") dürfen keine geistlichen Personen zu Vormündern ernennen (216)
8) Sobald diese Punkte von den Gerichtsgemeinden gutgeheissen werden, sollen sie von den Amtsleuten in die Grida generale integriert werden (216f.)
- Das Werk von Pietro Angelo Lavizzari über die Geschichte Veltlins [Memorie istoriche della Valtellina] darf, sofern es vom Commissari geprüft und gutgeheissen wird, gedruckt werden (217)
- Die "postieri" von Tirano beklagen sich, das Bundsangehörige ihr Vieh, das zum Verkauf bestimmt ist, nicht verzollen. Bevor die Zöllner hierüber keine offizielle Beschwerde einreichen, will man in dieser Angelegenheit nichts unternehmen (217f.)
- Forts.: Wenn Andrea Florin und Hauptmann Ulrich von Salis ihren Streit nicht beilegen können, müssen die beiden Parteien auf dem Januar-Kongress erscheinen (219f.) [fortgesetzt in 073.02-04]
- Das Hochgericht der Vier Dörfer bittet um Aufhebung des letztjährigen Dekrets betreffend Strassenunterhalt. Dies wird an die Gerichtsgemeinden weitergeleitet (220f.)
- Massnahmen gegen jene Personen, die vom Spezialgericht zu einer Busse verurteilt wurden, diese aber noch nicht bezahlt haben (221f.)
- Forts. von 070.01-05] zum Kapuzinerhandel im Misox: Der mit dem Bischof von Chur geschlossene Vertrag wird wiederum bestätigt. Die Nachbarn von Grono sollen sich daran halten (222f.) [fortgesetzt in 072.03-01]
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/072.01-06
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/4c1b25958dc54750b1fe942370ba5ab2
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Reproduktionsart
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Schutzfrist
0 Jahre (Frei zugänglich)
Schutzfrist Ende
03.10.1711
Nutzungsrechte
Gemeinfrei