AB IV 01/083.04-01 - Verhandlungen der Häupter und einiger Deputierter der Drei Bünde vom 14.–26. April 1719 (14.04.1719 - 19.04.1719)
Title / Designation
Verhandlungen der Häupter und einiger Deputierter der Drei Bünde vom 14.–26. April 1719
Date
14.04.1719 - 19.04.1719
Comment on dating
Kalender: neuer Stil
Level of description
Institution
Languages
German
Scope and content
3./14.4.
- Neben den drei Häuptern sind wiederum diejenigen Deputierten präsent, die zur Erneuerung des Mailänder Kapitulats verordnet wurden (238)
- Den kaiserlichen Gesandten informiert man über die erneute Zusammenkunft und fordert von ihm eine Antwort zu den Kapitulatspunkten, welche die Valtellina betreffen. Er verspricht, die Antwort am nächsten Tag einzureichen (238f.)
4./15.4.
- Beratungen und Änderungsanträge zu einzelnen Artikeln des Mailänder Kapitulats. (239ff.) Der Aktuar soll die Anträge am Nachmittag dem kaiserlichen Gesandten überbringen (241f.)
- Der Gesandte antwortet zu denjenigen Artikeln, welche die Valtellina betreffen. (242ff.) Die Beratungen darüber werden vertagt (253)
6./17.4.
- Berichterstattung des Aktuars über seine Verhandlungen mit dem kaiserlichen Gesandten mit Unterbreitung eines Vorschlags zu einzelnen Artikeln, die man bestätigt (253ff.)
- Der kaiserliche Gesandte wird zusätzlich gebeten, dafür zu sorgen, dass die Besatzung im Schloss Tarasp abgezogen werde (258)
- Da man nun über jene Artikel des Kapitulats, die politische Angelegenheiten betreffen, übereingekommen ist, die "concordia jurisdictionalis", die Grenzstreitigkeiten in Laghetto und Piantedo aber noch ungelöst sind, verordnet man eine neue Deputation zum kaiserlichen Gesandten. Diese bittet ihn um Ansetzung der Konferenz und fragt, ob von Mailand wegen des Laghetto bereits eine Antwort eingetroffen sei. Ausserdem insistiert man auf die freie Religionsausübung der Veltliner Amtsleute (258ff.)
- Nach Beschwerden des Podestà von Bormio schreibt man der dortigen Obrigkeit betreffend Einhaltung der Jagdgesetze sowie schuldigen Respekt und Salär gegenüber dem Podestà (260f.)
7./18.4.
- Bericht der zum kaiserlichen Gesandten verordneten Deputation:
1) Aus Mailand ist wegen des Streits um Laghetto lediglich eine Empfangsbestätigung, aber keine eigentliche Antwort eingetroffen (261f.)
2) Betreffend "concordia jurisdictionalis" zweifle er nicht, dass der Bischof von Como eine neue Konferenz abhalten wolle. An dieser würde auf Wunsch der Drei Bünde auch ein Deputierter der Mailänder Regierung teilnehmen (262f.)
3) Betreffend der freien Religionsausübung der Veltliner Amtsleute seien ihm jedoch die Hände gebunden (263f.)
- Da man von ihm eine schriftliche Antwort wünscht, reicht man die eigenen Anträge ebenfalls schriftlich ein (264ff.)
- Die erwählten Deputierten, verordnet zur Konferenz über die "concordia jurisdictionalis", werden bestätigt (270)
- Wahl der Deputierten zur Konferenz über die Grenzstreitigkeiten in Laghetto und Piantedo (271)
8./19.4.
- Der Aktuar soll all jene Kapitulatspunkte, über die man mit dem kaiserlichen Gesandten übereingekommen ist, ins Reine schreiben (271f.)
- Eingegangene schriftliche Antwort des kaiserlichen Gesandten auf die ihm übergebenen schriftlichen Anträge (272ff.)
- Der kaiserliche Gesandte erklärt sich bereit, das Gesuch betreffend "concordia jurisdictionalis" dem Bischof von Como zu übermitteln mit der Bitte, die Konferenz bereits im kommenden Monat Mai durchzuführen. Derselbe Bote soll auch die Regierung in Mailand um eine Antwort wegen des Laghetto bitten (280f.)
- Zur Konferenz verordnet man drei Männer aus den Untertanengebieten, die sich mit den Deputierten der Drei Bünde über das Konkordatsgeschäft und die Streitigkeiten in Laghetto und Piantedo besprechen sollen, um dann mit einem Gutachten beim Bischof von Como zu erscheinen (283f.)
Category
Type
Location
Staatsarchiv Graubünden
Provenenance
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Reference code / Identification number
AB IV 01/083.04-01
Source
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/50555264db7043b89ec8d1730a98ff6a
Usability
FreiEinsehbar
Type of reproduction
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Period of retention
0 Jahre (Frei zugänglich)
Expiry of the period of retention
21.04.1719
Rights of use
Gemeinfrei