AB IV 01/002.13 - Verhandlungen des Gotteshausbunds in Chur vom 1. Februar 1574 (01.02.1574)
Title / Designation
Verhandlungen des Gotteshausbunds in Chur vom 1. Februar 1574
Date
01.02.1574
Comment on dating
Kalender: alter Stil
Level of description
Institution
Languages
German
Scope and content
- Forts. von 002.11: Wegen der Einsitzstreitigkeiten bei Bunds- und Beitagen sollen diejenigen Gerichtsgemeinden, die nicht im Streit involviert sind, ein unparteiisches Recht setzen. Da die Gemeinden von Oberengadin und Vier Dörfer damit nicht einverstanden sind, müssen die Gerichtsgemeinden nochmals befragt werden (52)
- Aufnahme der Mehren:
[1] Forts. von 002.12: Im Streit zwischen Zuoz und den Nachbarschaften Ob Fontana Merla lässt man es gemäss Mehren bei den Abschieden bleiben. Man bittet die zwei anderen Bünde, dem Gotteshausbund keinen Eingriff zu tun. Die beiden Streitparteien werden zudem auf Gefallen der Gemeinden ermahnt, bei Busse von 3000 Kronen, es hierbei bleiben zu lassen und ausserhalb des Gotteshausbunds kein Recht zu suchen. Sie können ihre Angelegenheit nochmals auf die Gerichtsgemeinden ausschreiben. Falls eine Partei dieser Ordination nicht nachkommen will, soll unverzüglich ein Gotteshaustag einberufen werden (53)
[2] Die Schulden des Stifts Chur an Bürgermeister Ambrosi Marti und andere Gläubiger sollen bezahlt werden. Es werden hierzu Verordnete bestimmt (54) [fortgesetzt in 002.15]
- Der Streit zwischen Georg Corn (von Castelmur) und Peter Alexander wegen des Sees, der als Mannlehen vom Stift Chur verliehen wurde, wird an das Pfalzgericht gewiesen (54)
- Die bischöflichen Abgeordneten verlangen eine Liste aller ausstehenden Schulden (54)
- Antrag aus dem Münstertal wegen der Zölle in Taufers und Latsch (55, fragmentarisch)
- Forts. von 002.12: Hauptmann Regett Planta erhält Rechtsöffnung gegen Hans Jakob von Capol (55)
- Meister Antonio "Leo indas" bittet um Hilfe gegen Hektor von Salis, da dieser dem Urteil nicht nachkomme. Hierfür wird an die Behörden im Bergell geschrieben (55)
- Anweisung des Gerichts im Schuldenstreit zwischen Jan Michel und der Nachbarschaft Tumegl/Tomils (55)
- Forts. von 002.11: Im Ehestreit zwischen Hans Thur von Planta und der Tochter von Hauptmann Bartholomäus von Stampa wird ein Stillstand verfügt (56, Zettel)
- Bundsangehörige dürfen den Wein frei und ohne Erlaubnis der Amtsleute im Veltlin kaufen (56a, Zettel) [Traktandum wohl eher zu einem Beitag oder Bundstag der Drei Bünde gehörig]
Category
Type
Location
Staatsarchiv Graubünden
Provenenance
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Reference code / Identification number
AB IV 01/002.13
Source
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/546649167c32489c9165d415ea7133db
Usability
FreiEinsehbar
Type of reproduction
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Period of retention
0 Jahre (Frei zugänglich)
Expiry of the period of retention
03.02.1574
Rights of use
Gemeinfrei