AB IV 01/164a.08 - Verhandlungen der Häupter der Drei Bünde vom 23. Mai bis 5. Juni 1794 (23.05.1794 - 05.06.1794)
Titel / Bezeichnung
Verhandlungen der Häupter der Drei Bünde vom 23. Mai bis 5. Juni 1794
Datum
23.05.1794 - 05.06.1794
Bemerkung zur Datierung
Kalender: wohl neuer Stil
Verzeichnungsstufe
Institution
Sprachen
Deutsch
Form und Inhalt
23.5.
- Laut Aufnahme der gerichtsgemeindlichen Mehren sollen die Beschlüsse der ausserordentlichen Standesversammlung besiegelt werden. (87f.) Dies wird der Standeskommission mitgeteilt mit Bitte um konkrete Anleitungen für die ausgehende Korrespondenz
- Ein Standeskommissär beruft die drei Häupter zur Vereidigung des Podestà von Traona (88)
24.5.
- Anweisungen der Standeskommission zu den Besiegelungsformalitäten. (89) Gegen die vorgesehene einseitige Besiegelung wehrt sich der Bundspräsident (90)
- Salärordnung (90)
28.5.
- Die Häupter werden zur ausserordentlichen Standesversammlung gerufen (90)
2.6.
- Standesdeputierte legen verschiedene Dokumente zur Besiegelung vor (90f.)
- Eingegangene Schreiben aus Zürich und Bern werden an diese Deputierte überreicht (91)
- Dekret mit Vorschriften zur Besiegelung und zur Korrespondenzführung zuhanden der Standesversammlung, das nicht abgeliefert worden ist (91)
- Die Standesdeputierten retournieren originale Korrespondenzen (91)
4.6.
- Verschiedene Schreiben werden approbiert und an die Standesversammlung weitergeleitet (91)
5.6.
- Warnungen aus dem Münstertal, die an den Vorsitzenden der Standesversammlung weitergesandt werden (92)
- Retournierte Korrespondenz kann verschickt werden (92)
- Saläre (92)
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/164a.08
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/56a0e1e081b6441885648d1236bb5c66
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Reproduktionsart
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Schutzfrist
0 Jahre (Frei zugänglich)
Schutzfrist Ende
07.06.1794
Nutzungsrechte
Gemeinfrei